DGUV Information 212-007 - Chemikalienschutzhandschuhe

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Abschnitt 4.1 - Kategorien

Persönliche Schutzausrüstungen werden generell in die Kategorien I, II oder III eingeordnet und müssen grundsätzlich mit der CE-Kennzeichnung versehen sein; sonst dürfen sie nicht als PSA in den Verkehr gebracht werden. Mit der CE-Kennzeichnung bescheinigt der Hersteller, dass die Persönliche Schutzausrüstung mit den festgelegten "grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen" der anzuwendenden EU-Richtlinien konform ist.

Kategorie III gilt für PSA, die gegen tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden schützen soll. Zu dieser höchsten Kategorie zählen unter anderem auch Chemikalienschutzhandschuhe. Nur bei Kategorie III muss neben der CE-Kenn-zeichnung eine 4-stellige Ziffer angeben sein, die der Erkennungsziffer der Stelle entspricht, die die Herstellung/Produktion überwacht.