DGUV Information 212-017 - Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.3 - 3.3 Maßnahmen zur Prävention

3.3.1 Substitution

Besteht aufgrund der Tätigkeit oder des Arbeitsverfahrens Hautkontakt und ist eine mittlere bis hohe Gefährdung gemäß TRGS 401 gegeben, ist vorrangig für einen Ersatz dieser Stoffe zu sorgen. Ist diese Substitution nicht möglich, ist dies in der Gefährdungsbeurteilung zu begründen.

Beispiele für eine Substitution sind:

  • Ersatz von wassergemischten Kühlschmierstoffen (Feuchtarbeit) durch Minimalmengenschmierung bei der mechanischen Bearbeitung (Sägen, Bohren, Drehen, Fräsen)

  • Ersatz von lösemittelhaltigen Lacken durch Wasserlacke oder Pulverlacke

  • Ersatz flusssäurehaltiger durch säurefreier Felgenreiniger

  • Ersatz eines "unnötig aggressiven" durch ein milderes Hautreinigungsmittel

Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Substitutionslösung gibt die TRGS 600 "Substitution" und die Anlage 6 der TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt".

3.3.2 Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen

Sind die Substitution nicht möglich, sind zusätzlich technische und organisatorische Maßnahmen zur Expositionsminderung erforderlich.

Beispiele für technische Schutzmaßnahmen sind:

  • Einsatz von gekapselten Maschinen bei der Metallbearbeitung anstelle offener Maschinen mit möglichem direkten Kontakt zu Kühlschmierstoffen

  • Verwendung von Mischapplikatoren und Portionsspendern zur Verdünnung von Konzentraten

  • Verwendung von Auftragshilfsmitteln (Fettpressen, Pinsel, Rolle)

  • Dosierhilfsmittel (z. B. Kartuschen für Klebstoffe, Silikondichtmassen)

  • Kontaktfreie Verpackungen (z. B. Kartuschen oder Knetbeutel bei Epoxidharzsystemen)

Beispiele für organisatorische Schutzmaßnahmen sind:

  • Aufteilung von unvermeidbarer Feuchtarbeit auf mehrere Beschäftigte oder ein gezielter Wechsel von Feucht- und Trockenarbeit

  • Wechsel von Tätigkeiten mit und ohne Hautbelastung

  • Festlegen von Wechselintervallen beim Tragen von Schutzhandschuhen

  • Wechsel durchfeuchteter Schutzhandschuhe.

3.3.3 Persönliche Schutzmaßnahmen

Sind technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichend, müssen zusätzlich persönliche Schutzmaßnahmen geprüft werden. Zu den persönlichen Schutzmaßnahmen zählen neben der Benutzung von Schutzhandschuhen

  • die Anwendung von Hautschutzmitteln

  • eine schonende Hautreinigung und die

  • die Anwendung von Hautpflegemitteln.

Persönliche Schutzmaßnahmen können eigene Gefährdungen nach sich ziehen, z. B. Allergene in Hautmitteln und Schutzhandschuhen oder Hautquellung bei längerem Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen. Diese Gefährdungen müssen bei der Auswahl der persönlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden.