Abschnitt 3.3 - 3.3 Maßnahmen zur Prävention
3.3.1 Substitution
Besteht aufgrund der Tätigkeit oder des Arbeitsverfahrens Hautkontakt und ist eine mittlere bis hohe Gefährdung gemäß TRGS 401 gegeben, ist vorrangig für einen Ersatz dieser Stoffe zu sorgen. Ist diese Substitution nicht möglich, ist dies in der Gefährdungsbeurteilung zu begründen.
Beispiele für eine Substitution sind:
Ersatz von wassergemischten Kühlschmierstoffen (Feuchtarbeit) durch Minimalmengenschmierung bei der mechanischen Bearbeitung (Sägen, Bohren, Drehen, Fräsen)
Ersatz von lösemittelhaltigen Lacken durch Wasserlacke oder Pulverlacke
Ersatz flusssäurehaltiger durch säurefreier Felgenreiniger
Ersatz eines "unnötig aggressiven" durch ein milderes Hautreinigungsmittel
Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Substitutionslösung gibt die TRGS 600 "Substitution" und die Anlage 6 der TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt".
3.3.2 Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
Sind die Substitution nicht möglich, sind zusätzlich technische und organisatorische Maßnahmen zur Expositionsminderung erforderlich.
Beispiele für technische Schutzmaßnahmen sind:
Einsatz von gekapselten Maschinen bei der Metallbearbeitung anstelle offener Maschinen mit möglichem direkten Kontakt zu Kühlschmierstoffen
Verwendung von Mischapplikatoren und Portionsspendern zur Verdünnung von Konzentraten
Verwendung von Auftragshilfsmitteln (Fettpressen, Pinsel, Rolle)
Dosierhilfsmittel (z. B. Kartuschen für Klebstoffe, Silikondichtmassen)
Kontaktfreie Verpackungen (z. B. Kartuschen oder Knetbeutel bei Epoxidharzsystemen)
Beispiele für organisatorische Schutzmaßnahmen sind:
Aufteilung von unvermeidbarer Feuchtarbeit auf mehrere Beschäftigte oder ein gezielter Wechsel von Feucht- und Trockenarbeit
Wechsel von Tätigkeiten mit und ohne Hautbelastung
Festlegen von Wechselintervallen beim Tragen von Schutzhandschuhen
Wechsel durchfeuchteter Schutzhandschuhe.
3.3.3 Persönliche Schutzmaßnahmen
Sind technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichend, müssen zusätzlich persönliche Schutzmaßnahmen geprüft werden. Zu den persönlichen Schutzmaßnahmen zählen neben der Benutzung von Schutzhandschuhen
die Anwendung von Hautschutzmitteln
eine schonende Hautreinigung und die
die Anwendung von Hautpflegemitteln.
Persönliche Schutzmaßnahmen können eigene Gefährdungen nach sich ziehen, z. B. Allergene in Hautmitteln und Schutzhandschuhen oder Hautquellung bei längerem Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen. Diese Gefährdungen müssen bei der Auswahl der persönlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden.