DGUV Information 212-017 - Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln

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Abschnitt 3.2 - 3.2 Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen alle Hautgefährdungen nach Art und Umfang ermittelt werden. Dabei sind physikalische, chemische oder biologische Einwirkungen zu berücksichtigen. Die Gefährdungsbeurteilung schließt auch die Bewertung des Risikos für die Entstehung von Hauterkrankungen ein!

Von besonderer Bedeutung sind mehrfache oder kombinierte Hautgefährdungen, da hierdurch oft ein deutlich erhöhtes Risiko für die Gesundheit der Haut besteht.

In den folgenden Kapiteln sind die häufigsten Hautgefährdungen aufgeführt. Weitere Hinweise zu Hautgefährdungen enthalten die TRGS 401 "Gefährdungen durch Hautkontakt" sowie die TRGS 907 "Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen".

3.2.1 Hautkontakt mit hautgefährdenden oder hautresorptiven Stoffen

Gefahrenkennzeichnungen auf Verpackungen und Sicherheitsdatenblättern von Produkten können auf hautschädigende Eigenschaften hinweisen. Das Risiko einer Gefährdung durch hautgefährdende oder hautresorptive Stoffe ist sowohl von den Stoffeigenschaften als auch von der Art, der Dauer und vom Ausmaß des Hautkontaktes abhängig!

Gefahrenkennzeichnung nach GHS (CLP-Verordnung)
PiktogrammH-Code
ccc_1984_190601_01.jpg
Gefahr
H 310Lebensgefahr bei Hautkontakt
ccc_1984_190601_01.jpg
Gefahr
H 311Giftig bei Hautkontakt
ccc_1984_190601_02.jpg
Achtung
H 312Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt
ccc_1984_190601_03.jpg
Gefahr
H 314Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
ccc_1984_190601_02.jpg
Achtung
H 315Verursacht Hautreizungen
ccc_1984_190601_02.jpg
Achtung
H 317Kann allergische Hautreaktionen verursachen
EUH 066Wiederholter Kontakt kann zu spröder und rissiger Haut führen

Bei der Gefährdung durch Hautkontakt wird gemäß TRGS 401 zwischen einer geringen, mittleren und hohen Gefährdung unterschieden. In Anlage 4 der TRGS 401 befindet sich eine Gefährdungsmatrix zur Zuordnung in diese Gefährdungsgruppen. Aus der Zuordnung ergeben sich die durchzuführenden Schutzmaßnahmen.

Zu berücksichtigen sind auch wiederholte Expositionen gegenüber Arbeitsstoffen, die nicht als Gefahrstoffe gekennzeichnet sind, z. B. Kühlschmierstoffe in Anwendungskonzentrationen oder gewisse verdünnte Säuren und Laugen.

3.2.2 Feuchtarbeit

Nach heutigem Erkenntnisstand stellt Feuchtarbeit den Hauptrisikofaktor für die Entstehung eines irritativen Kontaktekzems (IKE) dar. Die einzelnen Arten der Feuchtarbeit wirken sich unterschiedlich auf die Entstehung eines IKE aus. Aktuelle Studien zeigen, dass die einzelnen Gefährdungen, die gemäß TRGS 401 zur Feuchtarbeit zählen, aus biologischer Sicht nicht gleich zu bewerten sind.

3.2.2.1
Hautschädigung durch Arbeiten im feuchten Milieu

Die Barrierefunktion der Haut hängt wesentlich vom Zustand der äußeren Hornschichten und von einem intakten sauren Wasser-Fett-Film ab. Der Kontakt mit Wasser kann den sauren Wasser-Fett-Film teilweise zerstören und die Hautfette zwischen den Hornzellen auswaschen. Dadurch wird die Haut durchlässiger für Irritantien, Allergene oder Krankheitserreger.

3.2.2.2
Hautschädigung durch das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe

Flüssigkeitsdichte Handschuhe blockieren die Schweißabgabe nach außen. Das kann zu einem Wärme- und Feuchtigkeitsstau unter den Handschuhen (Okklusion) und zum Aufweichen der Hornschicht führen.

Aktuellen Studien zufolge führt der Kontakt zu Wasser zu einer früheren und stärkeren Barriereschädigung als die Handschuhokklusion. Das ausschließliche Tragen von Schutzhandschuhen führt nicht zu einer Barriereschädigung. Es gibt jedoch Hinweise, dass die Haut nach dem Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen empfindlicher gegenüber mechanischen Belastungen sowie gegenüber Tensiden reagiert. Weiterhin kann nach dem Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen die Barriereregeneration verzögert sein.

Insgesamt zeigen Studien, dass eine Tätigkeit, bei der ausschließlich (vollschichtig) Schutzhandschuhe getragen werden müssen, anders bewertet werden sollte, als eine Tätigkeit, bei der Handschuhe oft gewechselt werden und zwischendurch weitere irritativ wirkende Belastungen bestehen, z. B. Händereinigung, Händedesinfektion.

3.2.2.3
Hautschädigung durch Hautreinigungsmittel, Desinfektionsmittel, auch Händedesinfektion

Zur Vermeidung arbeitsbedingter Hauterkrankungen hat der Arbeitgeber auch die Gefährdungen zu beurteilen, die mit der Benutzung der Hautreinigungsmittel verbunden sind. Der Verschmutzungsgrad sollte durch vorrangige Maßnahmen sowie durch das Tragen von Schutzhandschuhen auf ein Minimum verringert werden.

Die Haut kann durch Hautreinigungsmittel auf unterschiedliche Weise irritiert werden:

  • aufgrund der irritativen (hautreizenden) Substanzeigenschaften

  • durch Entfettung, Austrocknung

  • durch Abrasion (mechanische Beschädigung durch Abrieb)

  • durch Störung des sauren Hornschichtmilieus

Bei zu häufiger oder zu aggressiver Händereinigung ist mit der Entstehung eines irritativen Kontaktekzems zu rechnen. Das Irritationsvermögen ist abhängig von der Zusammensetzung des Hautreinigungsmittels, insbesondere jedoch von der Art und Konzentration der eingesetzten Tenside und gegebenenfalls der enthaltenen Reibekörper und Lösemittel.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Kombination der häufigen tensidischen Händereinigung mit dem Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe zu einer verstärkten Irritation führen kann.

Eine erhöhte Gefährdung ist ebenfalls gegeben, wenn waschaktive Substanzen (Tenside in Seifen, Syndets etc.) vor dem Hautkontakt mit hautgefährdenden oder hautresorptiven Stoffen zum Einsatz kommen. Das ist z. B. der Fall, wenn die Hände zusätzlich zu einer Reinigung auch desinfizi ert werden müssen.

In vielen Unternehmen kommen Kombipräparate von Hautreinigungs- und Desinfektionsmitteln zum Einsatz. Sie belasten durch die waschaktiven Substanzen die Haut sehr stark und werden nicht empfohlen. Ideal ist der Einsatz von zwei getrennten Spendern (Waschlotion und Desinfektion), da hier gezielt entschieden werden kann, ob eine alleinige Reinigung oder alleinige Desinfektion ausreicht, oder ob beides notwendig ist.

3.2.3 Mechanische Gefährdung

Die Hautgefährdung durch mechanische Einwirkungen wird meistens unterschätzt. Es ist von einer erhöhten Gefährdung auszugehen, wenn zusätzlich zu einer mechanischen Schädigung der Haut durch Mikroverletzungen ein Hautkontakt zu Gefahrstoffen besteht.

Zu den mechanischen Gefährdungen gehören zum Beispiel:

  • Kontakt mit rauen, scharfkantigen Objekten, z. B. Späne, scharfe Blechkanten, Knochensplitter, Fischschuppen

  • Umgang mit Metallschwämmen, z. B. für Reinigungsarbeiten

  • Umgang mit Kartons und anderen Verpackungsmaterialien

  • Umgang mit Paletten

  • Handreinigung mit reibemittelhaltigen Inhaltstoffen oder Bürsten

3.2.4 Thermische Gefährdung

  • Kälte

    Bei Kälte ist die Haut weniger durchblutet. Die Regeneration und die Talgproduktion sind vermindert. Kalte Luft ist trockener und entzieht der Haut Feuchtigkeit.

  • Hitze

    Starkes Schwitzen führt zu einer Mazeration der Haut, die dadurch leichter irritierbar ist.

3.2.5 Gefährdung durch Allergene

Bei bereits vorgeschädigter, entzündeter Haut können allergieauslösende Stoffe besser in die Haut eindringen und so leichter zu einer Sensibilisierung führen. Eine einmal erworbene Sensibilisierung bleibt in der Regel lebenslang bestehen. Allergene Stoffe können zum Beispiel vorkommen in:

  • Konservierungsstoffen, z. B. in wasserhaltigen Farben, Kosmetika, Kühlschmierstoffen

  • Metallsalzen, z. B. Nickel, Kobalt, Chromate

  • Epoxidharzen, z. B. in Klebern

  • Acrylaten, z. B. in Nagellackhärtern, in Dentalkunststoffen

  • Duftstoffen, z. B. in Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln

  • Gummiinhaltsstoffen, z. B. in Schutzhandschuhen

  • tierischen und pflanzlichen Eiweißen, z. B. in Nahrungsmitteln

Bei der Gefährdungsbeurteilung sind auch bereits vorhandene Sensibilisierungen von Beschäftigten zu berücksichtigen.

3.2.6 Gefährdung durch außerberufliche Faktoren

Hautbelastende Hobbies (z. B.: Gartenarbeit, Schwimmen, handwerkliche Tätigkeiten) können das Risiko einer beruflich bedingten Hauterkrankung erhöhen.