DGUV Information 212-017 - Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Hautpflegemittel

Hautpflegemittel sollen die Regeneration der Hautbarriere nach einer Belastung fördern, indem sie ihr Feuchtigkeit, Lipide und feuchtigkeitsbindende Substanzen zuführen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn die Haut durch Wasser, Tenside, Fettlösemittel oder andere arbeitsbedingte Einflüsse ausgetrocknet wird. Darüber hinaus spielt die Hautpflege nach dem Tragen von Schutzhandschuhen eine wesentliche Rolle.

Bei der Auswahl von Hautpflegemitteln spielt vor allem der Hautzustand eine wesentliche Rolle. Als Faustregel gilt: Je trockener die Haut ist, desto reichhaltiger sollte das Hautpflegemittel sein.

Ist die Hautbarriere bereits stärker geschädigt, sind von pflegenden Maßnahmen nur noch geringe Wirkungen zu erwarten. Wichtig sind in solchen Fällen hautärztliche Maßnahmen, um die Wiederherstellung der Hautbarriere zu erreichen!

Hautpflegemittel dürfen nicht als Hautschutzmittel (vor der Arbeit) verwendet werden, da sie Stoffe enthalten können, z. B. Harnstoff, die das Eindringen von Schadstoffen fördern.