DGUV Information 213-031 - Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Handlungsanleitung

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Abschnitt 5.1 - 5.1 Expositionskategorien

Eine pragmatische Hilfestellung für die Auswahl und Festlegung der Schutzmaßnahmen bei eingebauten "alten" Mineralwolle-Produkten liefert die TRGS 521. Diese Technische Regel enthält sowohl für den Bereich "Hochbau" als auch für den Bereich "Technische Isolierung" eine Auflistung von Tätigkeiten, denen verschiedene Expositionskategorien zugeordnet sind. Die Tätigkeitsauflistung der TRGS 521 ist im Anhang I dieser DGUV Information enthalten.

Die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit eingebauten Mineralwolle-Produkten orientieren sich an der Höhe der Staubbelastung der Beschäftigten am Arbeitsplatz (Expositionskategorien).

  • Expositionskategorie E1

    beinhaltet Tätigkeiten, die unter Berücksichtigung der beschriebenen Schutzmaßnahmen erfahrungsgemäß zu keiner oder nur zu einer sehr geringen Faserstaub-Exposition führen.

  • Expositionskategorie E2

    beinhaltet Tätigkeiten, bei denen unter Berücksichtigung der beschriebenen Schutzmaßnahmen und Art der Tätigkeit eine geringe bis mittlere Faserstaub-Exposition zu erwarten ist.

  • Expositionskategorie E3

    Für alle Tätigkeiten, die nicht in den Tabellen 1a und 1b im Anhang I aufgeführt sind oder für Tätigkeiten, bei denen die Einschränkungen für die Expositionskategorie E2 nicht vorliegen, gilt immer die Expositionskategorie E3.