DGUV Information 212-016 - Warnkleidung

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Abschnitt 8.2 - 8.2 Herstellerinformation

Der Hersteller ist verpflichtet, der Warnkleidung eine Herstellerinformation in deutscher Sprache beizufügen. Sie enthält alle für den Anwender und die Anwenderin wichtigen Informationen, wie z. B.:

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Abb. 30
Piktogramm, Herstellerkennzeichnung

  • Detaillierte Angaben, wie das Kleidungsstück getragen, und falls notwendig, an- und ausgezogen wird,

  • Warnung vor falschem Gebrauch und Grenzen des Gebrauches,

  • Lagerung und maximale Zeiträume für die Kontrolle,

  • Pflegeanweisungen sowie vollständige Anweisung zum Waschen, chemischen Reinigen und Dekontaminieren,

  • Anzahl der Reinigungsprozesse (Waschzyklen) ohne Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit und der Warnwirkung.