DGUV Information 212-016 - Warnkleidung

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Abschnitt 2 - 2 Anwendungsbereich

Gefährdungen von Personen durch den Verkehr von Straßen- und Schienenfahrzeugen können in Unternehmen vorkommen, in denen z. B. folgende Tätigkeiten ausgeführt werden:

  • Arbeiten außerhalb von Absperrungen oder neben dem Verkehrsbereich, zu diesen Arbeiten gehören u. a.

    • Abfallsammlung

    • Vermessungsarbeiten

    • Sicherung von Arbeits- und Baustellen im Straßenbereich

    • Instandhaltung von abwassertechnischen Anlagen

    • Brücken-Instandhaltung

    • Straßenbetrieb und Straßenunterhalt, z. B.:

      • Straßenreinigung

      • Grün- und Gehölzpflege

      • Winterdienst

  • Tätigkeiten von Betriebsdienstmitarbeitenden und Betriebsfremden in Gleisanlagen, z. B. Eisenbahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen und Materialbahnen,

  • Arbeiten im Gleisbereich bei zur Errichtung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung von Bahn- und anderen Anlagen oder damit zusammenhängende Arbeiten,

  • Instandsetzungs-, Abschlepp- und Bergungsarbeiten an Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen im Gefahrbereich des fließenden Verkehrs,

  • Instandsetzungsarbeiten an Fahrzeugen auf Werksgelände im Gefahrbereich des fließenden Verkehrs,

  • Arbeiten in Containerterminals im Bereich des Verkehrs von Fahrzeugen, Flurförderzeugen und Hebezeugen,

  • Hafenarbeiten, z. B. auf Schiffen und im Bereich von Packhallen,

  • Tätigkeiten in ausgewiesenen Bereichen des Flughafens,

  • Einweisen von Fahrzeugen,

  • Wasserbauliche und wasserwirtschaftliche Arbeiten.

Die Anwendung dieser DGUV Information wird auch für Arbeiten empfohlen, bei denen ein unbeabsichtigtes Hineingeraten in den Gefahrbereich des fließenden Verkehrs bzw. in den Gleisbereich oder innerbetrieblichen Werksverkehr nicht ausgeschlossen werden kann.

In dieser DGUV Information wird spezielle Warnkleidung, die z. B. im Bereich von Behörden und Organisationen mit Sicherungs- bzw. Rettungsaufgaben Anwendung findet, nicht behandelt. Hierzu gehören insbesondere Polizei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk und Rettungsdienst. Informationen hierzu finden sich beispielsweise in der DGUV Regel 105-003 "Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung im Rettungsdienst" und in der DGUV Information 205-014 "Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr - Basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung".

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Abb. 1
Gefahr des unbeabsichtigten Hineingeratens in den fließenden Verkehr