DGUV Information 212-016 - Warnkleidung

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Abschnitt 4.7 - 4.7 Unzulässige Veränderungen

Nachträgliche Veränderungen (z. B. das Abschneiden oder Kürzen von Ärmeln/Hosenbeinen) sind unzulässig. Sie können zum Erlöschen der Baumusterprüfung führen, da durch Verkleinerung der Hintergrundflächen oder der Reflexstreifen die zertifizierten Warnkleidungsklassen ggf. nicht mehr gewährleistet sind.

Daher dürfen Veränderungen nur nach Rücksprache mit dem Hersteller und innerhalb des Geltungsbereiches des Zertifikates vorgenommen werden. Das gilt auch für das Anbringen von Firmenlogos oder Applikationen.