DGUV Information 213-030 - Gefahrstoffe auf Bauhöfen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Gefahrstoffe auf Bauhöfen
(DGUV Information 213-030)

Information

ccc_1972_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
ccc_1972_as_68.jpg

Stand der Vorschrift: Ausgabe April 2022

Aktualisierungen:

  • Die Schrift wurde dem aktuellen Gefahrstoffrecht angepasst. Dabei wurden auch die Regelungen aus GHS und REACH berücksichtigt.

  • Die Abschnitte Transport, Lagerung und Abfall wurden überarbeitet und der aktuellen Gesetzgebung angepasst.

  • Beim Thema Staub werden nun die technischen Möglichkeiten zur Staubreduzierung ausführlich beschrieben. Die Matrix zu Staubexposition bei Bauarbeiten ist im Anhang ergänzt worden.

  • Bei Asbest ist die Thematik Asbest in Spachtelmassen, Putzen und Fliesenklebern ergänzt worden.

  • Die Themen Lithiumionenbatterien, Epoxidharze, Reparaturbitumen und Bolzensetzgeräte wurden neu aufgenommen.

  • Die Betriebsanweisungen wurden aktualisiert und weitere Beispiele ergänzt.

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Allgemeines1
Gefahrstoffe1.1
Verantwortung und Pflichten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen1.2
Allgemeine Anforderungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen1.3
Gefährdungsermittlung und Festlegung von Schutzmaßnahmen1.4
Betriebsanweisung und Unterweisung1.5
Betriebsanweisung1.5.1
Unterweisung1.5.2
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen1.6
Ersatzstoffe und Ersatzverfahren1.6.1
Technische Schutzmaßnahmen1.6.2
Organisatorische Maßnahmen1.6.3
Persönliche Schutzmaßnahmen1.6.4
Arbeitsmedizinische Vorsorge1.7
Verbote und Beschäftigungsbeschränkungen1.8
Lagerung gefährlicher Stoffe1.9
Allgemeine Hinweise1.9.1
Allgemeines zur Kleinmengenregelung bei der Lagerung1.9.2
Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten1.9.3
Anforderungen an Lagerräume1.9.4
Lager im Freien1.9.5
Lagerung von Dieselkraftstoff und Altölen1.9.6
Lagerung von Druckgasbehältern1.9.7
Brandschutzanforderungen für die Lagerung von Druckgasbehältern1.9.8
Lagerung von Aerosolpackungen und Druckgaskartuschen1.9.9
Zusammenlagerung1.9.10
Zusätzliche Pflichten nach AwSV bei der Lagerung von Gefahrstoffen1.9.11
Transport gefährlicher Stoffe1.10
Gefährliche Güter auf Bauhöfen1.10.1
Kennzeichnung1.10.2
Kleinmengenregelungen beim Transport1.10.3
Transport zur Baustelle und zurück1.10.3.1
Versorgungstransporte1.10.3.2
Höchstmengen für Kleinmengentransporte1.10.4
Transport von Druckgasbehältern1.10.5
Transport von Fundsachen1.10.6
Gefahrgutbeauftragtenverordnung1.10.7
Unterweisung1.10.8
Umweltgerechte Entsorgung von Gefahrstoffen1.11
Kleinmengengrenze bei der Abfallentsorgung1.11.1
Regeln für Abfälle auf dem Bauhof1.11.2
Typische Gefahrstoffe auf dem Bauhof2
Gefahrstoffe in Verbindung mit der Fahrzeugtechnik2.1
Öle und Schmierstoffe2.1.1
Otto- und Dieselkraftstoff2.1.2
Abgase von Dieselmotoren2.1.3
Warten von Starter-Batterien2.1.4
Kühlerflüssigkeit2.1.5
Gefahrstoffe im Außeneinsatz2.2
Bitumen, Bitumenmassen, Bitumenanstriche und Kaltbitumen2.2.1
Kaltfräsen von Verkehrsflächen2.2.2
Straßenmarkierungsfarben2.2.3
Streustoffe2.2.4
Zemente und zementhaltige Produkte2.2.5
Gefahrstoffe bei funktionaler Instandhaltung, Abbruch- und Isolierarbeiten2.2.6
Asbest2.2.6.1
Künstliche Mineralfasern2.2.6.2
Staubbelastete Tätigkeiten2.2.6.3
Sonstige Gefahrstoffe auf dem Bauhof2.3
Farben, Lacke, Verdünner2.3.1
Verwendung epoxidharzhaltiger Arbeitsstoffe (Kleber, Ausgleichsmassen, etc.)2.3.2
Gefahrstoffe beim Entfernen alter Anstriche2.3.3
Lithium-Ionen-Akkus2.4
Anforderungen an die Aufbewahrung von Bolzensetzkartuschen2.5
Anhang
LiteraturAnhang 1
Aufbau der H- und P-Sätze gemäß CLP-VerordnungAnhang 2
Liste der Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze)Anhang 3
Gefahrstoffmanagement - Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung gemäß TRGS 400Anhang 4
Erfassungsbogen für Tätigkeiten mit chemischen ArbeitsstoffenAnhang 5
Muster-BetriebsanweisungenAnhang 6
Übersicht der GISCODESAnhang 7
Staubarme Bearbeitungssysteme und ProdukteAnhang 8
Staub-Expositionen bei Arbeiten in der Bauwirtschaft (Stand 01.02.2018)Anhang 9
Kennzeichnung von ChemikalienschutzhandschuhenAnhang 10

Vorbemerkung

Auf den Bau- und Betriebshöfen, Autobahn-, Straßen- und Flussmeistereien (im Folgenden "Bauhof" genannt) werden eine Vielzahl von Produkten verwendet, von denen Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten sowie für die Umwelt ausgehen (Gefahrstoffe). Eine wichtige Voraussetzung für das Ergreifen wirkungsvoller Schutzmaßnahmen ist das Wissen um die möglichen Gefahren, die von diesen Gefahrstoffen ausgehen. Diese DGUV Information will hierzu einen Beitrag leisten.

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind in umfangreichen Vorschriften geregelt. Hierzu zählen europäische Verordnungen, wie die REACH-Verordnung und die CLP-Verordnung, die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie die einschlägigen DGUV Vorschriften, DGUV Regeln und DGUV Informationen. Mit dieser Broschüre sollen für Bauhöfe die Regelungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zusammengefasst und verständlich dargestellt werden.

Diese DGUV Information richtet sich an

  • Unternehmensverantwortliche und Vorgesetzte, die für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verantwortlich sind,

  • Sicherheitsbeauftragte, Personal- und Betriebsräte und Beschäftigte auf Bauhöfen, für die Tätigkeiten mit gefahrstoffhaltigen Produkten zum Arbeitsalltag gehören,

und an

  • Aufsichtspersonen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte und Betriebsärztinnen, die sich über die Bandbreite der Gefahrstoffe, die auf einem Bauhof Verwendung finden, informieren wollen.

Diese DGUV Information will

  • informieren über die Gefahrstoffe, die in Bauhöfen bei typischen Reparatur- und Wartungsarbeiten zum Einsatz kommen oder freigesetzt werden, und die möglichen Gesundheitsgefahren, die von ihnen ausgehen,

  • hinweisen auf die gesetzlichen Verpflichtungen, die sich aus Tätigkeiten mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ergeben,

  • helfen, die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchzuführen und

  • unterstützen durch die Darstellung geeigneter Schutzmaßnahmen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben.

Bei der Festlegung der fachspezifischen Themenschwerpunkte wurde auf die Bereiche Schreinerei, Lackiererei und Schlosserei verzichtet, da diese Bereiche Gegenstand der DGUV Information 213-033 "Gefahrstoffe in Werkstätten" sind. Im Besonderen wird auch auf die DGUV Information 213-079 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" hingewiesen. Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die mit der Fahrzeuginstandhaltung verbunden sind, sind die Schutzmaßnahmen der DGUV Regel 109-009 "Fahrzeug-Instandhaltung" und der DGUV Information 209-007 "Fahrzeuginstandhaltung" zu berücksichtigen. Für Tätigkeiten im Straßenbetrieb/Straßenunterhalt ist die DGUV Regel 114-016 "Straßenbetrieb, Straßenunterhalt" zu beachten.

Ein wichtiger Bestandteil dieser DGUV Information sind die im Anhang enthaltenen Beispiele von Betriebsanweisungsentwürfen, die dem Gefahrstoff-Informationssystem WINGIS online der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft entnommen worden sind (siehe Anhang 1 "Literaturverzeichnis" und Anhang 6 "Betriebsanweisungsentwürfe").