Gefahrstoffe auf Bauhöfen
(DGUV Information 213-030)
Information
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe April 2022
Aktualisierungen:
Die Schrift wurde dem aktuellen Gefahrstoffrecht angepasst. Dabei wurden auch die Regelungen aus GHS und REACH berücksichtigt.
Die Abschnitte Transport, Lagerung und Abfall wurden überarbeitet und der aktuellen Gesetzgebung angepasst.
Beim Thema Staub werden nun die technischen Möglichkeiten zur Staubreduzierung ausführlich beschrieben. Die Matrix zu Staubexposition bei Bauarbeiten ist im Anhang ergänzt worden.
Bei Asbest ist die Thematik Asbest in Spachtelmassen, Putzen und Fliesenklebern ergänzt worden.
Die Themen Lithiumionenbatterien, Epoxidharze, Reparaturbitumen und Bolzensetzgeräte wurden neu aufgenommen.
Die Betriebsanweisungen wurden aktualisiert und weitere Beispiele ergänzt.
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Allgemeines | 1 |
Gefahrstoffe | 1.1 |
Verantwortung und Pflichten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen | 1.2 |
Allgemeine Anforderungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen | 1.3 |
Gefährdungsermittlung und Festlegung von Schutzmaßnahmen | 1.4 |
Betriebsanweisung und Unterweisung | 1.5 |
Betriebsanweisung | 1.5.1 |
Unterweisung | 1.5.2 |
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen | 1.6 |
Ersatzstoffe und Ersatzverfahren | 1.6.1 |
Technische Schutzmaßnahmen | 1.6.2 |
Organisatorische Maßnahmen | 1.6.3 |
Persönliche Schutzmaßnahmen | 1.6.4 |
Arbeitsmedizinische Vorsorge | 1.7 |
Verbote und Beschäftigungsbeschränkungen | 1.8 |
Lagerung gefährlicher Stoffe | 1.9 |
Allgemeine Hinweise | 1.9.1 |
Allgemeines zur Kleinmengenregelung bei der Lagerung | 1.9.2 |
Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten | 1.9.3 |
Anforderungen an Lagerräume | 1.9.4 |
Lager im Freien | 1.9.5 |
Lagerung von Dieselkraftstoff und Altölen | 1.9.6 |
Lagerung von Druckgasbehältern | 1.9.7 |
Brandschutzanforderungen für die Lagerung von Druckgasbehältern | 1.9.8 |
Lagerung von Aerosolpackungen und Druckgaskartuschen | 1.9.9 |
Zusammenlagerung | 1.9.10 |
Zusätzliche Pflichten nach AwSV bei der Lagerung von Gefahrstoffen | 1.9.11 |
Transport gefährlicher Stoffe | 1.10 |
Gefährliche Güter auf Bauhöfen | 1.10.1 |
Kennzeichnung | 1.10.2 |
Kleinmengenregelungen beim Transport | 1.10.3 |
Transport zur Baustelle und zurück | 1.10.3.1 |
Versorgungstransporte | 1.10.3.2 |
Höchstmengen für Kleinmengentransporte | 1.10.4 |
Transport von Druckgasbehältern | 1.10.5 |
Transport von Fundsachen | 1.10.6 |
Gefahrgutbeauftragtenverordnung | 1.10.7 |
Unterweisung | 1.10.8 |
Umweltgerechte Entsorgung von Gefahrstoffen | 1.11 |
Kleinmengengrenze bei der Abfallentsorgung | 1.11.1 |
Regeln für Abfälle auf dem Bauhof | 1.11.2 |
Typische Gefahrstoffe auf dem Bauhof | 2 |
Gefahrstoffe in Verbindung mit der Fahrzeugtechnik | 2.1 |
Öle und Schmierstoffe | 2.1.1 |
Otto- und Dieselkraftstoff | 2.1.2 |
Abgase von Dieselmotoren | 2.1.3 |
Warten von Starter-Batterien | 2.1.4 |
Kühlerflüssigkeit | 2.1.5 |
Gefahrstoffe im Außeneinsatz | 2.2 |
Bitumen, Bitumenmassen, Bitumenanstriche und Kaltbitumen | 2.2.1 |
Kaltfräsen von Verkehrsflächen | 2.2.2 |
Straßenmarkierungsfarben | 2.2.3 |
Streustoffe | 2.2.4 |
Zemente und zementhaltige Produkte | 2.2.5 |
Gefahrstoffe bei funktionaler Instandhaltung, Abbruch- und Isolierarbeiten | 2.2.6 |
Asbest | 2.2.6.1 |
Künstliche Mineralfasern | 2.2.6.2 |
Staubbelastete Tätigkeiten | 2.2.6.3 |
Sonstige Gefahrstoffe auf dem Bauhof | 2.3 |
Farben, Lacke, Verdünner | 2.3.1 |
Verwendung epoxidharzhaltiger Arbeitsstoffe (Kleber, Ausgleichsmassen, etc.) | 2.3.2 |
Gefahrstoffe beim Entfernen alter Anstriche | 2.3.3 |
Lithium-Ionen-Akkus | 2.4 |
Anforderungen an die Aufbewahrung von Bolzensetzkartuschen | 2.5 |
Anhang | |
Literatur | Anhang 1 |
Aufbau der H- und P-Sätze gemäß CLP-Verordnung | Anhang 2 |
Liste der Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) | Anhang 3 |
Gefahrstoffmanagement - Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung gemäß TRGS 400 | Anhang 4 |
Erfassungsbogen für Tätigkeiten mit chemischen Arbeitsstoffen | Anhang 5 |
Muster-Betriebsanweisungen | Anhang 6 |
Übersicht der GISCODES | Anhang 7 |
Staubarme Bearbeitungssysteme und Produkte | Anhang 8 |
Staub-Expositionen bei Arbeiten in der Bauwirtschaft (Stand 01.02.2018) | Anhang 9 |
Kennzeichnung von Chemikalienschutzhandschuhen | Anhang 10 |
Vorbemerkung
Auf den Bau- und Betriebshöfen, Autobahn-, Straßen- und Flussmeistereien (im Folgenden "Bauhof" genannt) werden eine Vielzahl von Produkten verwendet, von denen Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten sowie für die Umwelt ausgehen (Gefahrstoffe). Eine wichtige Voraussetzung für das Ergreifen wirkungsvoller Schutzmaßnahmen ist das Wissen um die möglichen Gefahren, die von diesen Gefahrstoffen ausgehen. Diese DGUV Information will hierzu einen Beitrag leisten.
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind in umfangreichen Vorschriften geregelt. Hierzu zählen europäische Verordnungen, wie die REACH-Verordnung und die CLP-Verordnung, die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie die einschlägigen DGUV Vorschriften, DGUV Regeln und DGUV Informationen. Mit dieser Broschüre sollen für Bauhöfe die Regelungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zusammengefasst und verständlich dargestellt werden.
Diese DGUV Information richtet sich an
Unternehmensverantwortliche und Vorgesetzte, die für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verantwortlich sind,
Sicherheitsbeauftragte, Personal- und Betriebsräte und Beschäftigte auf Bauhöfen, für die Tätigkeiten mit gefahrstoffhaltigen Produkten zum Arbeitsalltag gehören,
und an
Aufsichtspersonen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte und Betriebsärztinnen, die sich über die Bandbreite der Gefahrstoffe, die auf einem Bauhof Verwendung finden, informieren wollen.
Diese DGUV Information will
informieren über die Gefahrstoffe, die in Bauhöfen bei typischen Reparatur- und Wartungsarbeiten zum Einsatz kommen oder freigesetzt werden, und die möglichen Gesundheitsgefahren, die von ihnen ausgehen,
hinweisen auf die gesetzlichen Verpflichtungen, die sich aus Tätigkeiten mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ergeben,
helfen, die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchzuführen und
unterstützen durch die Darstellung geeigneter Schutzmaßnahmen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben.
Bei der Festlegung der fachspezifischen Themenschwerpunkte wurde auf die Bereiche Schreinerei, Lackiererei und Schlosserei verzichtet, da diese Bereiche Gegenstand der DGUV Information 213-033 "Gefahrstoffe in Werkstätten" sind. Im Besonderen wird auch auf die DGUV Information 213-079 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" hingewiesen. Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die mit der Fahrzeuginstandhaltung verbunden sind, sind die Schutzmaßnahmen der DGUV Regel 109-009 "Fahrzeug-Instandhaltung" und der DGUV Information 209-007 "Fahrzeuginstandhaltung" zu berücksichtigen. Für Tätigkeiten im Straßenbetrieb/Straßenunterhalt ist die DGUV Regel 114-016 "Straßenbetrieb, Straßenunterhalt" zu beachten.
Ein wichtiger Bestandteil dieser DGUV Information sind die im Anhang enthaltenen Beispiele von Betriebsanweisungsentwürfen, die dem Gefahrstoff-Informationssystem WINGIS online der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft entnommen worden sind (siehe Anhang 1 "Literaturverzeichnis" und Anhang 6 "Betriebsanweisungsentwürfe").