DGUV Information 207-009 - Verhütung von Infektionskrankheiten in der Pflege und Betreuung

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Verhütung von Infektionskrankheiten in der Pflege und Betreuung
(bisher: BGI/GUV-I 8536)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Stand der Vorschrift: November 2010

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Vorbemerkung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie arbeiten in einer Einrichtung, in der Menschen gepflegt oder betreut werden.

In diesen Einrichtungen besteht ein erhöhtes berufliches Risiko an einer Infektion zu erkranken. Natürlich ist nicht jeder pflegebedürftige Mensch krank und nicht jeder kranke Mensch leidet unter einer ansteckenden Krankheit. Das Infektionsrisiko hängt von der Art der Einrichtung, den dort betreuten Menschen sowie der dort ausgeübten Tätigkeit ab.

Sie selbst können viel zu Ihrem Schutz vor Infektionen beitragen, indem Sie Ihr Immunsystem unterstützen.

Sorgen Sie für:

  • ausreichend Schlaf,

  • eine ausgewogene Ernährung und

  • Ausgleich zu den Anstrengungen der Arbeit.

Darüber hinaus wollen wir Sie mit diesem Faltblatt informieren, wie Sie sich gezielt bei Ihrer Arbeit vor Infektionen schützen können.

Es soll Ihnen helfen, die Risiken bei Ihrer jeweiligen Tätigkeit besser einschätzen zu können.

Wir geben Ihnen erste Hinweise für effektive arbeitsbezogene Schutzmaßnahmen.

Ihre gesetzliche Unfallversicherung

So schätzen Sie Risiken einSo können Sie sich schützen
Sie pflegen oder betreuen Menschen?
  • Verzichten Sie bei der Arbeit auf Uhren und Schmuck an Händen und Unterarmen.

  • Verwenden Sie geeignete Einmalhandschuhe als hygienischen Schutz bei diesen Tätigkeiten.

  • Desinfizieren Sie sich unmittelbar danach wirksam die Hände: geeignetes Hautdesinfektionsmittel, richtige Einreibetechnik, ausreichende Einwirkzeit.

    1. Beachten Sie den Hygieneplan

  • Bei bestimmten Tätigkeiten kann weiterer persönlicher Schutz nötig sein, z.B. Schutzkittel/-schürze zusätzlich zur Arbeitskleidung oder Augen-, Gesichtsschutz.

    1. fragen Sie nach


bgi-8536_abb01.jpgz.B.: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Waschen, Toilettenhygiene
Hierbei kann es zu Kontakt mit erregerhaltigen Körperausscheidungen, Wund- oder Schleimhautsekreten kommen. Auf diesem Wege (z.B. über die Hände zum Mund) können bestimmte Krankheiten direkt übertragen werden: z.B. Hepatitis A, Durchfallerkrankungen, Erkrankungen durch Wundinfektionserreger (Schmierinfektionen)
Bei Ihrer Arbeit kann es zu Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten und zu Verletzungen an benutzten Kanülen/Instrumenten kommen?
  • Sorgen Sie für eine intakte/gepflegte Haut.

    1. Beachten Sie den Hautschutzplan

  • Tragen Sie die für die Tätigkeit geeigneten Handschuhe.

  • Arbeiten Sie aufmerksam und konzentriert.

  • Verwenden Sie "sichere" Instrumente, wenn solche zur Verfügung stehen.

    1. Beachten Sie die Arbeitsanweisungen

  • Entsorgen Sie benutzte Instrumente umgehend in geeignete Abfallbehältnisse.

  • Schutzkappen werden nicht wieder auf gebrauchte Kanülen gesetzt (Recapping verboten).


bgi-8536_abb02.jpgz.B. beim Benutzen, Entsorgen ggf. auch Reinigen von Instrumenten, Kanülen, Lanzetten.
Wenn Erreger aus Blut oder anderen Körperflüssigkeiten in Ihren Körper eindringen, dann können schwere Erkrankungen verursacht werden: z.B. Hepatitis B, Hepatitis C, HIV/AIDS (Infektionen durch Blut zu Blut Übertragung)
Sie pflegen oder betreuen erkrankte Menschen, die beispielsweise husten, niesen oder Fieber haben?
  • Wenn Sie luftübertragbare Infektionserkrankungen vermuten, fragen Sie unbedingt nach, ob besondere Maßnahmen und Vorkehrungen erforderlich sind und berücksichtigen Sie diese.

  • Bei isolierten Patienten beachten Sie sorgfältig die Arbeitsanweisungen.

  • Verwenden Sie ggf. den jeweils vorgesehenen Atemschutz (z.B. FFP 2 Masken).

    1. fragen Sie nach


bgi-8536_abb03.jpgBestimmte Infektionserkrankungen können über die Luft und Atemwege übertragen werden:
z.B. Grippe, Windpocken, Tuberkulose (luftübertragene Infektionen)
Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
So können Sie sich informieren1
"Sonderfälle"2
Besonderen Schutz brauchen:3
Unfälle/Erste Hilfe4