Abschnitt 7 - 7 Maßnahmen zur Verbesserung der Rutschhemmung von verlegten Bodenbelägen
Sollte im Falle einer Häufung von Rutschunfällen der Verdacht bestehen, dass die erforderliche Rutschhemmung nicht mehr gewährleistet ist, sind geeignete Maßnahmen (z. B. technischer, organisatorischer oder personeller Art) zu ergreifen.
Reinigungskonzept optimieren, z. B.:
Abstimmung von Reinigungsmitteln und -geräten mit Bodenbelag zur Verbesserung der rutschhemmenden Eigenschaft
Reinigungsintervalle überprüfen und ggf. verkürzen
Reinigungspersonal unterweisen
Sollten diese Maßnahmen nicht zielführend sein, sind weitere Maßnahmen zu ergreifen, z. B.:
Mechanische oder chemische Behandlung der Bodenbeläge
Beschichtung
Austausch des Bodenbelags