DGUV Information 207-006 - Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche

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Abschnitt 7 - 7 Maßnahmen zur Verbesserung der Rutschhemmung von verlegten Bodenbelägen

Sollte im Falle einer Häufung von Rutschunfällen der Verdacht bestehen, dass die erforderliche Rutschhemmung nicht mehr gewährleistet ist, sind geeignete Maßnahmen (z. B. technischer, organisatorischer oder personeller Art) zu ergreifen.

  • Reinigungskonzept optimieren, z. B.:

    • Abstimmung von Reinigungsmitteln und -geräten mit Bodenbelag zur Verbesserung der rutschhemmenden Eigenschaft

    • Reinigungsintervalle überprüfen und ggf. verkürzen

    • Reinigungspersonal unterweisen

Sollten diese Maßnahmen nicht zielführend sein, sind weitere Maßnahmen zu ergreifen, z. B.:

  • Mechanische oder chemische Behandlung der Bodenbeläge

  • Beschichtung

  • Austausch des Bodenbelags