DGUV Information 207-006 - Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche

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Abschnitt 3.1 - 3 Anforderungen an Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen
3.1 Rutschhemmung

Ein nassbelasteter Barfußbereich ist mit einem nutzungsgerechten Bodenbelag einzurichten. Für die Auswahl des Bodenbelags ist die DGUV Information 207-006 anzuwenden. Sie hat als Prüfgrundlage die "Schiefe Ebene" nach DIN 51097. Nur mit diesem Verfahren ist es möglich, alle Bodenbelagsarten zu prüfen.

Entsprechend den unterschiedlichen Rutschgefahren werden die einzelnen Bereiche den Bewertungsgruppen A, B oder C zugeordnet, wobei die Anforderungen an die Rutschhemmung von A bis C zunehmen.

In der folgenden Tabelle sind für einzelne Bereiche Mindestneigungswinkel festgelegt, die bei der Prüfung nach DIN 51 097 (vgl. Abschnitt 5) von den Bodenbelägen erreicht werden müssen; die Aufzählung der nassbelasteten Barfußbereiche ist nicht abschließend.

Tabelle 1
Zuordnung der Bewertungsgruppen für einzelne nassbelastete Barfußbereiche

BewertungsgruppeMindestneigungswinkelBereiche
A12°
  • Barfußgänge und Sanitärbereiche (weitgehend trocken)

  • Einzel- und Sammelumkleideräume

  • Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen, wenn im gesamten Bereich die Wassertiefe mehr als 80 cm beträgt

  • Sauna- und Ruhebereiche (weitgehend trocken)

B18°
  • Barfußgänge und Sanitärbereiche, soweit sie nicht A zugeordnet sind

  • Duschräume und Duschbereiche

  • Dampfbäder

  • Bereich von Desinfektionssprühanlagen

  • Beckenumgänge

  • Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen, wenn in Teilbereichen die Wassertiefe weniger als 80 cm beträgt

  • Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen von Wellenbecken

  • Hubböden

  • Planschbecken

B18°
  • Leitern und Treppen außerhalb des Beckenbereiches soweit sie nicht C zugeordnet sind

  • begehbare Oberflächen von Sprungplattformen und Sprungbrettanlagen, soweit sie nicht C zugeordnet sind

  • Sauna und Ruhebereiche, soweit sie nicht A zugeordnet sind

C24°
  • Ins Wasser führende Leitern und Treppen

  • Aufgänge zu Sprunganlagen und Wasserrutschen

  • Oberflächen von Sprungplattformen und Sprungbrettern in der Länge, die für den Springer reserviert ist. (Die rutschfeste Oberfläche der Sprungplattformen und Sprungbretter muss um die Vorderkante herumgeführt werden, wo die Hände und Zehen der Benutzer greifen)

  • Startblöcke

  • Durchschreitebecken

  • Kneippbecken, Tretbecken

  • Geneigte Beckenrandausbildung

  • Rampen im Beckenumgangsbereich mit Neigung > 6 %

Begehbare Sitzflächen, wie z. B. Tribünen und Podeste in Beckennähe, in die Nässe verschleppt werden kann, sind wie Bodenbelagsflächen zu behandeln.

Werden Barfußbereiche planmäßig auch mit Schuhwerk begangen, sind zusätzlich die Anforderungen nach der ASR A1.5/1,2 zu beachten.

Die "Trittfreundlichkeit" der Bodenbeläge ist im Prüfverfahren nach DIN 51 097 nicht berücksichtigt und daher im Einzelfall zusätzlich zu bewerten.