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Abschnitt 10.4 - 10.4 Weitere Informationen

Das Ermittlungsverfahren

Nach Raubüberfällen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft intensiv zur Aufklärung der Tat. Als Zeugin bzw. Zeuge werden Sie im Zuge dieser Ermittlungen möglicherweise mehrmals Kontakt mit der Polizei haben, wenn Sie zu Ihren Beobachtungen und Feststellungen befragt, Ihnen Fotos oder Videos gezeigt oder vielleicht mit Ihrer Hilfe "Phantombilder" erstellt werden. Das alles ist unverzichtbar, um gerichtsverwertbare Beweise zu erheben. Dazu können auch die Abnahme von Vergleichsfingerabdrücken oder Gegenüberstellungen (bei denen Sie für Tatverdächtige nicht zu sehen sind) gehören.

Die Polizei wird versuchen, die Ermittlungen so schonend wie möglich für Sie zu gestalten und Ihnen die Abläufe erklären. Scheuen Sie sich nicht zu fragen, wenn Sie etwas nicht verstehen oder Sie wissen wollen, was auf Sie zukommt.

Zeugen bzw. Zeuginnen haben bei begründetem Anlass (vgl. § 68 Strafprozessordnung) die Möglichkeit, statt ihres Wohnortes die Adresse des Unternehmens als ladungsfähige Anschrift anzugeben.

Außerdem haben Sie das Recht, sich zu Ihrer Zeugenvernehmung von einer Person Ihres Vertrauens oder einem Rechtsanwalt begleiten zu lassen.

Opferschutz

Ein Überfall und die anschließenden Ermittlungen können Zeugen bzw. Zeuginnen und Opfer unter Umständen lange psychisch belasten und ihre Lebensqualität beeinträchtigen. Einen Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit stellt deshalb der Opferschutz dar. Opfer ist jeder, der durch eine Straftat unmittelbar oder mittelbar eine materielle, körperliche oder seelische Schädigung erlitten hat.

Das sind Ihre Opferrechte im Strafverfahren:

  • das Recht auf eine Opferanwältin bzw. einen Opferanwalt

  • das Recht auf Prozesskostenhilfe (bei Bedürftigkeit)

  • die Möglichkeit der Nebenklage

  • das Recht auf Akteneinsicht

  • die Möglichkeit, Entschädigungsansprüche direkt in das Strafverfahren einzubringen (sog. Adhäsionsverfahren)

  • die Benachrichtigung des Opfers über den Ausgang eines Verfahrens sowie

  • über die Entlassung oder den Hafturlaub eines Täters

Die konkreten Regelungen mit Erläuterungen finden Sie in Merkblättern über Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren. Es wird Ihnen im Ermittlungsverfahren von der Polizei ausgehändigt.

Opferhilfe

Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Opferhilfeeinrichtungen unterstützen Sie bei der Bewältigung des Erlebten. Diese Unterstützung umfasst z. B.

  • Beistand und persönliche Betreuung nach der Tat,

  • Hilfe im Umgang mit Behörden,

  • Begleitung zu Gerichtsterminen.

Anschriften und Erreichbarkeiten erhalten Sie bei jeder Polizeidienststelle.

Hilfe bei Traumafolgen

Das Erleben eines Raubüberfalls kann zu psychischen Beanspruchungen führen, die eine Trauma-Behandlung notwendig machen. Es ist ganz normal, sich bei seelischen Belastungen helfen zu lassen, ebenso wie man bei körperlichen Beschwerden einen Arzt bzw. eine Ärztin aufsucht. Zögern Sie nicht, möglichst früh eine fachkundige Trauma-Behandlung in Anspruch zu nehmen.

Da es sich bei einem Überfall für die Beschäftigten in der Regel um einen Arbeitsunfall handelt, genießen diese den umfassenden Versicherungsschutz Ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse).

Darüber hinaus ist die Polizei auch allen anderen Opfern bei der Kontaktaufnahme zu einem Trauma-Zentrum in Ihrer Nähe behilflich. Die Behandlung ist Teil der staatlichen Opferentschädigung. Kosten werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt.

Soziale Entschädigungen

Nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten erhalten Personen, die durch eine Gewalttat eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, auf Antrag Versorgung. Gleiches gilt für Hinterbliebene wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung. Anträge auf Entschädigung stellen Sie bei den örtlich zuständigen Versorgungsbehörden. Ihre sachbearbeitende Polizeidienststelle unterstützt Sie bei der Antragstellung und nennt Ihnen Erreichbarkeiten der zuständigen Versorgungsbehörde.