DGUV Information 215-613 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Betrieb

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Abschnitt 4.13 - 4.13 Sicherung von Neben- und Hintergrundbeständen

Um Angriffe auf diese Bestände zu erschweren, können technische oder organisatorische Maßnahmen ergriffen werden. Zugriffe auf den Neben- bzw. Hintergrundbestand sind in Abhängigkeit der Geldbestände und der Art der Kassensicherung zu regeln. Ziel dabei ist, den Anreiz, den diese Bestände bieten, nachhaltig zu verringern.

Dies kann z. B. durch Festlegung langer Verschlusszeiten oder Zeitfenster auf den Zeitverschlusssystemen bzw. Elektronikschlösser auf den Wertgelassen oder alternativ durch Aufbewahrung der Schlüssel in einem Zeitverschlussbehältnis erreicht werden. Es können zur Sicherung der Bestände zusätzlich technische Sicherungssysteme eingesetzt werden.

Der Umgang und die Wirkungsweise der Systeme sind in der Betriebsanweisung darzustellen.