DGUV Information 215-613 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Betrieb

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Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
Betrieb
(DGUV Information 215-613)

Information

(bisher BGI/GUV-I 819-3)

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe März 2018

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Begriffsbestimmungen1
Informationen zur Betriebsanweisung2
Allgemeines2.1
Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen2.2
Zielsetzung der DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen"2.3
Unterweisung nach DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen"3
Was in einer Betriebsanweisung zu berücksichtigen ist4
Gesicherte Türen (Personaleingangs-, Kassenboxtüren und andere)4.1
Verhaltensregeln für das Betreten und Verlassen der Geschäftsräume4.2
Fenstersicherungen gegen Einstieg und Einblick4.3
Überfallalarm- und Kameraauslösung4.4
Festlegung von Interventionsmaßnahmen4.5
Erste Hilfe und psychologische Betreuung4.6
Bearbeitung und Verwahrung von Banknoten4.7
Ver- und Entsorgung des Inhaltes von Banknotenautomaten4.8
Zeitverschlusssysteme4.9
Maßnahmen bei BBA-Ausfall4.10
Höchstbeträge4.11
Aufbereitung von Einzahlungen aus Depositsystemen, Nachttresoren oder Einzahlungsautomaten4.12
Sicherung von Neben- und Hintergrundbeständen4.13
Hinweise zum Betrieb der unter-schiedlichen Kassensicherungen5
Durchschusshemmende Abtrennungen als Vollabtrennung oder Kassenbox5.1
Kassenbox mit biometrisch überwachter Zugangsschleuse5.2
Durchschusshemmende Schirme in Verbindung mit durchbruchhemmenden Abtrennungen5.3
Kraftbetriebene Sicherungen5.4
Durchbruchhemmende Abtrennungen in Verbindung mit Behältnissen für zeitlich gestaffelte Betragsfreigabe5.5
Durchbruchhemmende Abtrennungen5.6
Zentrale Geldversorgungseinrichtungen5.7
Standard-BBA-Stellen5.8
Mitarbeiterbesetzte Geschäftsstellen mit Kundenbedienten Banknotenautomaten - KBA-Stelle5.9
Automatenstellen5.10
Banknotenautomaten mit biometrischen Erkennungssystemen - PLUS-Lösung5.11
Funktionsbereitschaft, Inspektion und Wartung der Sicherheitseinrichtungen6
Überfallmeldeanlagen, kraftbetriebene Sicherungen, Ruf- und Meldeeinrichtungen6.1
Optische Raumüberwachungsanlagen (ORÜA)6.2
Geldtransporte7
Mit Versicherten des Kreditinstituts7.1
Gewerbliche Transporte7.2
Ver- und Entsorgung von Banknoten an Kassiererarbeitsplätzen8
Ver- und Entsorgung des Inhalts von Banknotenautomaten9
Anforderungen in Abhängigkeit vom Kassensicherungssystem9.1
Anforderungen in Abhängigkeit vom Standort9.2
Ver- und Entsorgung durch externe Dienstleister9.3
Anforderungen an Notruf und Überfallmeldungen9.4
Zusätzliche Sicherungen bei der Ver- und Entsorgung9.5
Verhalten am Arbeitsplatz vor, während und nach einem Überfall10
Generelles Verhalten10.1
Verhalten während eines Überfalls10.2
Verhalten nach einem Überfall10.3
Weitere Informationen10.4
Fahndungsblatt RaubüberfallAnhang 1
Zusätzliche Anforderungen bei EinzelbildkamerasAnhang 2
AbkürzungenAnhang 3
Einschlägige VerbändeAnhang 4
HinweisschilderAnhang 5
LiteraturverzeichnisAnhang 6
Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln1.
Vorschriften, Regeln und Informationsschriften2.
Normen3.
Sonstige Informationen4.
Einleger Prüftafeln für VideoanlagenAnlage 1

DGUV Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Vorschriften zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen. DGUV Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer bzw. die Unternehmerin und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung seiner bzw. ihrer Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, DGUV Vorschriften und ggf. DGUV Regeln geben. Sie sollen Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer kann bei Beachtung der in diesen Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass die in den DGUV Vorschriften und DGUV Regeln geforderten Schutzziele erreicht werden. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind.

Vorbemerkung

Einordnung in das Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherungsträger

Die DGUV Information 215-613 bezieht sich auf die DGUV Vorschrift 25 "Kassen" und die DGUV Vorschrift 26 "Kassen" (im Weiteren DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen" genannt") vom 1. Oktober 1988 in der Fassung vom 1. Januar 1997.

Sie gibt Hilfestellung zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen" und bezieht sich auf den Zeitraum vor dem Betreten bis zum Verlassen der Geschäftsstelle. Sie enthält auch Regelungen für das Verhalten bei Überfällen, die Inhalte einer Betriebsanweisung, die Durchführung von Geldtransporten und das Erschweren atypischer Überfälle. Jedes Institut ist durch die §§ 3 und 7 der DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen" verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Versicherten durchzuführen. Diese Maßnahmen ergeben sich auch aus der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung.

Informationen zur Beurteilung der Gefährdungen sind in der DGUV Information 215-611 "Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute - Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen" i. V. m. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz".

Informationen zur Ausrüstung von Geschäftsstellen sind in der DGUV Information 215-612 "Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute - Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausrüstung von Geschäftsstellen" enthalten.