Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
Betrieb
(DGUV Information 215-613)
Information
(bisher BGI/GUV-I 819-3)
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe März 2018
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Begriffsbestimmungen | 1 |
Informationen zur Betriebsanweisung | 2 |
Allgemeines | 2.1 |
Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen | 2.2 |
Zielsetzung der DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen" | 2.3 |
Unterweisung nach DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen" | 3 |
Was in einer Betriebsanweisung zu berücksichtigen ist | 4 |
Gesicherte Türen (Personaleingangs-, Kassenboxtüren und andere) | 4.1 |
Verhaltensregeln für das Betreten und Verlassen der Geschäftsräume | 4.2 |
Fenstersicherungen gegen Einstieg und Einblick | 4.3 |
Überfallalarm- und Kameraauslösung | 4.4 |
Festlegung von Interventionsmaßnahmen | 4.5 |
Erste Hilfe und psychologische Betreuung | 4.6 |
Bearbeitung und Verwahrung von Banknoten | 4.7 |
Ver- und Entsorgung des Inhaltes von Banknotenautomaten | 4.8 |
Zeitverschlusssysteme | 4.9 |
Maßnahmen bei BBA-Ausfall | 4.10 |
Höchstbeträge | 4.11 |
Aufbereitung von Einzahlungen aus Depositsystemen, Nachttresoren oder Einzahlungsautomaten | 4.12 |
Sicherung von Neben- und Hintergrundbeständen | 4.13 |
Hinweise zum Betrieb der unter-schiedlichen Kassensicherungen | 5 |
Durchschusshemmende Abtrennungen als Vollabtrennung oder Kassenbox | 5.1 |
Kassenbox mit biometrisch überwachter Zugangsschleuse | 5.2 |
Durchschusshemmende Schirme in Verbindung mit durchbruchhemmenden Abtrennungen | 5.3 |
Kraftbetriebene Sicherungen | 5.4 |
Durchbruchhemmende Abtrennungen in Verbindung mit Behältnissen für zeitlich gestaffelte Betragsfreigabe | 5.5 |
Durchbruchhemmende Abtrennungen | 5.6 |
Zentrale Geldversorgungseinrichtungen | 5.7 |
Standard-BBA-Stellen | 5.8 |
Mitarbeiterbesetzte Geschäftsstellen mit Kundenbedienten Banknotenautomaten - KBA-Stelle | 5.9 |
Automatenstellen | 5.10 |
Banknotenautomaten mit biometrischen Erkennungssystemen - PLUS-Lösung | 5.11 |
Funktionsbereitschaft, Inspektion und Wartung der Sicherheitseinrichtungen | 6 |
Überfallmeldeanlagen, kraftbetriebene Sicherungen, Ruf- und Meldeeinrichtungen | 6.1 |
Optische Raumüberwachungsanlagen (ORÜA) | 6.2 |
Geldtransporte | 7 |
Mit Versicherten des Kreditinstituts | 7.1 |
Gewerbliche Transporte | 7.2 |
Ver- und Entsorgung von Banknoten an Kassiererarbeitsplätzen | 8 |
Ver- und Entsorgung des Inhalts von Banknotenautomaten | 9 |
Anforderungen in Abhängigkeit vom Kassensicherungssystem | 9.1 |
Anforderungen in Abhängigkeit vom Standort | 9.2 |
Ver- und Entsorgung durch externe Dienstleister | 9.3 |
Anforderungen an Notruf und Überfallmeldungen | 9.4 |
Zusätzliche Sicherungen bei der Ver- und Entsorgung | 9.5 |
Verhalten am Arbeitsplatz vor, während und nach einem Überfall | 10 |
Generelles Verhalten | 10.1 |
Verhalten während eines Überfalls | 10.2 |
Verhalten nach einem Überfall | 10.3 |
Weitere Informationen | 10.4 |
Fahndungsblatt Raubüberfall | Anhang 1 |
Zusätzliche Anforderungen bei Einzelbildkameras | Anhang 2 |
Abkürzungen | Anhang 3 |
Einschlägige Verbände | Anhang 4 |
Hinweisschilder | Anhang 5 |
Literaturverzeichnis | Anhang 6 |
Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln | 1. |
Vorschriften, Regeln und Informationsschriften | 2. |
Normen | 3. |
Sonstige Informationen | 4. |
Einleger Prüftafeln für Videoanlagen | Anlage 1 |
DGUV Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Vorschriften zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen. DGUV Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer bzw. die Unternehmerin und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung seiner bzw. ihrer Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, DGUV Vorschriften und ggf. DGUV Regeln geben. Sie sollen Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer kann bei Beachtung der in diesen Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass die in den DGUV Vorschriften und DGUV Regeln geforderten Schutzziele erreicht werden. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind.
Vorbemerkung
Einordnung in das Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherungsträger
Die DGUV Information 215-613 bezieht sich auf die DGUV Vorschrift 25 "Kassen" und die DGUV Vorschrift 26 "Kassen" (im Weiteren DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen" genannt") vom 1. Oktober 1988 in der Fassung vom 1. Januar 1997.
Sie gibt Hilfestellung zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen" und bezieht sich auf den Zeitraum vor dem Betreten bis zum Verlassen der Geschäftsstelle. Sie enthält auch Regelungen für das Verhalten bei Überfällen, die Inhalte einer Betriebsanweisung, die Durchführung von Geldtransporten und das Erschweren atypischer Überfälle. Jedes Institut ist durch die §§ 3 und 7 der DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen" verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Versicherten durchzuführen. Diese Maßnahmen ergeben sich auch aus der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung.
Informationen zur Beurteilung der Gefährdungen sind in der DGUV Information 215-611 "Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute - Hinweise für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen" i. V. m. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz".
Informationen zur Ausrüstung von Geschäftsstellen sind in der DGUV Information 215-612 "Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute - Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausrüstung von Geschäftsstellen" enthalten.