DGUV Information 215-612 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausrüstung von Geschäftsstellen

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Abschnitt 1.4 - 1.4 Technische Begriffe

Stand der Technik

Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Ein-richtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Erreichung des jeweils vorgegebenen Schutz- oder Gestaltungsziels als gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg im Betrieb erprobt worden sind.

Banknotenautomaten

Banknotenautomaten sind Geräte, die nur abgezählte Banknoten an Kunden bzw. Kundinnnen oder Versicherte ausgeben oder einzuzahlende Banknoten nach einem Zähl- und Prüfvorgang einziehen. Sie können zusätzlich auch Münzen ausgeben oder annehmen.

Wertbehältnisse/Wertschutzräume

Im Sinne dieser Schrift sind dies z. B.:

  • Wertschutzräume (Tresorräume)

  • freistehende Wertschutzschränke (Geldschränke)

  • Einbau-Wertschutzschränke

  • Wertschutzschränke für Geldautomaten

  • Deposit-Systeme (Tag-/Nachttresoranlagen)

  • Schleusen-Wertschutzschränke

Zu sichernde Bereiche und Räume

Zu sichernde Bereiche sind Kassen und nicht öffentlich zugängliche Bereiche/Räume (z. B. Hauptkasse und Geldbearbeitungsbereiche), in denen Versicherte Banknoten ausgeben, annehmen oder bearbeiten.

White-Cards

White-Cards sind Karten, die nicht einem bestimmten Konto oder einer bestimmten Person zugeordnet sind, über die eine Auszahlung aus einem Kundenbedienten Banknotenautomaten eingeleitet werden kann. Dabei wird der Karte ein Auszahlungsvorgang zugeordnet. Der Betrag kann vom Kunden bzw. von der Kundin innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters dem Automaten entnommen werden. Dazu wird die Karte in den Kartenleser des Kundenbedienten Banknotenautomaten eingeschoben.

Sie werden z. B. eingesetzt, um bei räumlich abgesetzten Banknotenautomaten eine einmalige Auszahlung an einen Berechtigten bzw. eine Berechtigte zu ermöglichen.

Zeitverschlüsse

Zeitverschlüsse werden eingesetzt, um den Anreiz, eine Geschäftsstelle zu überfallen, zu reduzieren. Über Zeitverschlusssysteme soll erreicht werden, dass bei einem Überfall erst nach Ablauf vorgegebener Zeiten Banknoten an Täter übergeben werden können. Dies schließt auch die zeitlich gestaffelte Betragsfreigabe ein.

Doppelverschlüsse (Vier-Augen-Prinzip)

Durch Doppelverschlüsse in Kreditinstituten soll das Vier-Augen-Prinzip im Sinne einer erhöhten Revisionssicherheit realisiert werden.

Doppelverschlüsse im Sinne der DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen" sollen sicherstellen, dass der Zugriff auf Banknoten nur nach einer vorgegebenen Verzögerungszeit möglich ist. Dazu ist mindestens ein Schlüssel so aufzubewahren, dass zum Holen des Schlüssels die gleiche Zeit vergeht, wie sie für den geforderten Zeitverschluss erforderlich wäre.

Elektronikschlösser

Elektronikschlösser sind Schlösser, die durch Eingabe einer oder mehrerer PIN geöffnet werden können. Sie bieten zusätzliche Sicherheit durch die Möglichkeit

  • der Einbindung einer Zeitverzögerung,

  • mittels Sperrzeitschaltuhrfunktion ein Zeitfenster vorzugeben oder

  • während der PIN-Eingabe einen Überfallalarm

abzugeben.