DGUV Information 215-612 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausrüstung von Geschäftsstellen

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Anhang 6 - Einzelbildkameras

Einzelbildkameras

Für vorhandene Einzelbildkameras werden hier die bisherigen Anforderungen an diese Systeme dargestellt.

Anforderungen an die Aufnahmequalität

Der Standort der Einzelbildkameras ist so zu wählen, dass die Täter bzw. Täterinnen voraussichtlich mit dem Gesicht zur Kamera oder im Profil erfasst werden, sodass für die Fahndung geeignete Fotos gewonnen werden. Dies ist erfüllt, wenn die Vergrößerung eines Täterkopfbildes auf 20 mm mit ausreichenden Details möglich ist.

Bei Einzelbildkameras sind von jeder verwendeten Kamera Aufnahmen zu machen, deren Qualität beurteilt und davon Bilder hinterlegt werden.

Lichtverhältnisse

Die Lichtverhältnisse der verschiedenen Überwachungsbereiche sind tages- und jahreszeitlich außerordentlich unterschiedlich. Deshalb sind die Lichtverhältnisse im Aufnahmebereich der Kameras zu prüfen. Bei der Überprüfung/Instandhaltung der Beleuchtungsanlage im Aufnahmebereich der ORÜA ist auf ausreichende Helligkeit zu achten. Je nach Art der Installation kann es sein, dass die für ein ergonomisches Arbeiten erforderliche Mindestbeleuchtungsstärke für die Aufnahmen nicht ausreicht.

Technische Anforderungen an Einzelbildkameras

Einzelbildkameras (Fotokameras), die noch als Altbestand in Geschäftsstellen nach § 6 der DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen" eingesetzt sind, können weiterverwendet werden, wenn sie mindestens die nachstehenden Spezifikationen erfüllen:

  • Bildfolge: mindestens 1 Bild pro Sekunde

  • Negativformat: mindestens 24 x 33 mm

  • Belichtungszeit: maximal 1/60 Sekunde

  • Kameralaufzeit: mindestens 3 Minuten

  • geräuscharme Auslösung der Kamera und geräuscharmer Filmtransport

  • Filmwechsel ohne Neueinstellung der Kamera

  • Anschluss an eine Fernsteuerung sowohl zur Auslösung von

    • Einzelbildern als auch

    • Serienbildern

  • Filmvorratsanzeige oder Bildzählwerk

  • Anzeige der Funktionsbereitschaft

Je nach Brennweite des verwendeten Objektivs werden unterschiedliche Bereiche mit unterschiedlichen Abbildungsmaßstäben erfasst. Die nachfolgende Tabelle gibt in Abhängigkeit von der Aufnahmeentfernung und dem Erfassungswinkel des Objektivs Richtwerte für geeignete Objektive an.

Maximale AufnahmeentfernungErfassungswinkel bei Standard-Negativformat 24 x 36 mmObjektivbrennweite
4 m
5 m
6 m
9 m
15 m
18 m
74°
65°
54°
40°
24°
20°
24 mm
28 mm
35 mm
50 mm
85 mm
100 mm

Die Einzelbildkameras sollen möglichst gegen Wegnahme oder Zerstörung geschützt angebracht werden.

Für die spätere Auswertung der Fotos ist es von Vorteil, wenn Uhrzeit und Datum im Bild festgehalten werden.

Die ORÜA ist möglichst an einen eigenen Stromkreis anzuschließen.

Auslösemöglichkeiten der Kamera

Das Kamerasystem ist auf die Überfallmeldeanlage aufzuschalten. Bei Auslösung eines Überfallmelders sind mindestens 180 Sekunden lang Serienbilder zu erstellen. Unabhängig davon soll das Kamerasystem für die Erstellung von Einzelbildern und eventuell auch für Serienbilder auslösbar sein. Die Auslöser für Einzelbilder und Serienbilder sind so zu installieren, dass sie unbemerkt betätigt werden können.

Die Kamera in Abbildung 24 befindet sich außerhalb der Verglasung und nimmt mögliche Täter im Profil auf. Bei dieser Installationsart ist die Geräuschentwicklung nach Auslösung der Kamera kritisch zu bewerten.

ccc_1963_180301_33.jpg

Abb. 24
Mögliche Kamerainstallation an einer Kassenbox, Darstellung der Situation

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Abb. 25
Mögliche Kamerainstallation an einer Kassenbox, Ergebnis

Betriebs- und Bedienungsanleitung

Es ist eine Betriebs- und Bedienungsanleitung für die Kamera zu erstellen und zusammen mit den technischen Datenblättern der ORÜA vor Ort aufzubewahren.

Mängel und deren Beseitigung

Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen.

Spiegelungen

Ist die Optische Raumüberwachungsanlage innerhalb einer durchschuss- oder durchbruchhemmenden Verglasung installiert, kann es aufgrund der Beleuchtungsverhältnisse zu Spiegelungen kommen. Diese sind umso stärker, je höher die Beleuchtungsstärke innerhalb der Verglasung ist.

Durch Weißglas können auch Farbverfälschungen und Spiegelungen reduziert werden. Durch die Montage über dem Fenster und einer senkrechten Ausrichtung der Kamera auf die Verglasung kommt es zwangsläufig zu Spiegelungen, die auch durch Polarisationsfilter (Pol-Filter) nicht verhindert werden können.

ccc_1963_180301_35.jpg

Abb. 26
Fehlerhafte Installation mit Spiegelungen, Darstellung der Situation

ccc_1963_180301_36.jpg

Abb. 27
Fehlerhafte Installation mit Spiegelungen, Ergebnis

Gegenlicht

Wird bei den Aufnahmen eine Beeinträchtigung durch Gegenlicht festgestellt, ist die Lichtquelle z. B. durch Vorhänge an den Fenstern oder Blenden an den Leuchten abzudecken oder der Standort der Kamera ist zu verändern.

Abbildungsgröße

Oftmals ist die für Fahndungszwecke geforderte detailreiche Vergrößerung des Täterkopfes auf 20 mm nicht möglich. Um diese Forderung zu erfüllen, darf die Kopfhöhe einer Person auf dem Negativ nicht weniger als 1,4 mm betragen. Es ist jedoch eine größere Abbildung des Kopfes anzustreben, weil die Auflösung des Filmmaterials durch Alterung, Fehlbelichtung oder durch die Bearbeitungsqualität im Labor negativ beeinflusst werden kann.