DGUV Information 215-612 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausrüstung von Geschäftsstellen

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Abschnitt 11.1 - 11 Sonstige Sicherungssysteme
11.1 Einrichtungen und Schnittstellen zur Bargeldversorgung

Zur Vermeidung von Wegstrecken durch öffentlich zugängliche Bereiche eignen sich z.B.

  • Fahrzeug-Schleusen,

  • abgeschlossene oder überwachte Hofräume,

  • vorübergehend unter Verschluss zu nehmende Gebäudeteile, die durch ihre Ausführung und Anordnung Außenstehenden den Zugang verwehren und entsprechend verwendet werden.

Als Übergabestellen innerhalb des Gebäudes, die über öffentlich zugängliche Bereiche erreicht werden, eignen sich z. B.

  • Schleusenwertschutzschrank,

  • Kofferschleusen zu gesicherten Räumen,

  • Automatenversorgungsraum mit eigenem Zugang,

  • Wertschutzschrankraum/Wertschutzraum,

  • vorübergehend unter Verschluss zu nehmende gesicherte Räume/Nebenräume, die durch ihre Ausführung und Anordnung Außenstehenden den Zugang für die Zeit der Geldübergabe verwehren und entsprechend verwendet werden,

  • Diskretkassen, wenn die Möglichkeit einer direkten Entsorgung in den Hintergrundbestand besteht.