DGUV Information 215-612 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausrüstung von Geschäftsstellen

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Abschnitt 10 - 10 Anforderungen an Geschäftsstellen mit Abtrennungen

Es sind möglichst Sicherheitsbereiche zu schaffen, in denen alle institutseigenen Werte zusammengefasst sind - z. B. Wertschutzschränke/Wertschutzräume, Kassenboxen, Zeitverschlussbehältnisse und KBA. Dadurch soll erreicht werden, dass institutsinterne Geldtransporte nicht durch Bereiche mit Kundenverkehr führen. Daher sollten grundsätzlich nur KBA verwendet werden, die aus dem gesicherten Bereich befüllt werden können. Zusätzliche Sicherheit bieten biometrisch überwachte Zugangsschleusen in diese Bereiche mit einer integrierten Alarmauslösemöglichkeit.

Bei Neuplanung oder Umbau von Kassenstellen ist darauf zu achten, dass ein geschlossener Sicherheitsbereich aus Kassenbox, Wertschutzraum/Wertschutzschrank mit z. B. Geldtransportschleuse, Geldübergabebereich (Kofferschleuse), Geldzähl- und Bearbeitungsraum und eventuell Automatenver- und -entsorgungsbereich geschaffen wird.

In Abhängigkeit von der Anzahl der Versicherten und der Höhe der benötigten Banknotenbestände am Kassiererplatz sind durchschuss- oder durchbruchhemmende Abtrennungen möglich.