Abschnitt 1.1 - 1 Begriffsbestimmungen
1.1 Organisatorische Begriffe
Kundenbereich
Kundenbereiche sind die während der Geschäftsöffnungszeiten frei zugänglichen Bereiche einer Geschäftsstelle, z. B. Service- und Kurzberatungsbereiche.
Blickkontakt
Blickkontakt beinhaltet grundsätzlich, dass sich die geforderte Mindestanzahl Versicherter so im Kundenbereich aufhält, dass sie sich gegenseitig ohne Einschränkungen/Beeinträchtigungen sehen können und diese Versicherten von einem Kunden bzw. einer Kundin beim Betreten der Geschäftsräume gesehen werden.
Technische Hilfsmittel wie z. B. Videosysteme oder Spiegel können den nach DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen" geforderten Blickkontakt nicht ersetzen.
Ständige Anwesenheit
Ständige Anwesenheit ist auch gegeben, wenn sie nur kurzfristig unterbrochen wird, z. B. zum
Aufsuchen des Sanitärbereiches,
Kopieren in Nebenräumen,
Ablegen oder Holen eines Dokumentes/Vorgangs aus anderen Räumen.
Als kurzfristige Unterbrechung können z. B. nicht angesehen werden:
Urlaub
Krankheit
Mittagspausen
Ausbildungsmaßnahmen
Besuche bei Kunden
Beratungen in Nebenräumen
Technische Hilfsmittel wie z. B. Fernfreigabe können die nach DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen" geforderte Anwesenheit von Versicherten nicht ersetzen.
Funktionsprüfung
Funktionsprüfung ist die regelmäßige Kontrolle, ob die Sicherungseinrichtungen einsatzbereit sind.
Wesentliche Phasen eines Überfalls
Diese sind z. B. der Ablauf der Bedrohung, die Übergabe der Beute.
Hilfebringende Stellen
Hilfebringende Stellen sind Leitstellen der Polizei, qualifizierte Notruf- und Service-Leitstellen, jederzeit erreichbare, ständig besetzte Rettungsdienste sowie die Feuerwehr.