DGUV Information 215-612 - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute Anforderungen an die sicherheitstechnische Ausrüstung von Geschäftsstellen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.2 - 4.2 Videosysteme

Werden Geschäftsstellen neu- oder wesentlich umgebaut, sind digitale Videosysteme, die den aktuellen Stand der Technik erfüllen, zu installieren.

Der Einsatz digitaler Videotechnik

  • ermöglicht die Bildaufzeichnung auch ohne die Alarmauslösung,

  • bietet vielfältige Möglichkeiten zur Dokumentation, Intervention und Revision,

  • ermöglicht durch Fernübertragung zur Polizei oder einer Notruf- und Service-Leitstelle im Alarmfall die Optimierung einsatztaktischer Maßnahmen oder Hilfeleistungen,

  • vermittelt einen positiven Eindruck des Sicherheitsstandards der Geschäftsstelle,

  • lässt die Bildübertragung im Alarmfall zu, z. B. an

    • eigene Notruf- und Serviceleitstellen,

    • externe Notruf- und Serviceleitstellen,

    • Polizeieinsatzleitstellen,

  • lässt die Bildübertragung an eigene oder externe Dienstleister zu, z. B. für

    • Servicezwecke,

    • Alarmverifikation,

    • Fernkontrolle überwachter Bereiche,

  • ermöglicht zusätzlich eine kontinuierliche Überwachung, z.B.

    • des Foyerbereichs und der SB-Einrichtungen,

    • der Personaleingänge/Nebeneingänge,

    • der Geldübergabeschleusen,

    • der Zufahrt zum Parkplatz/zur Tiefgarage.

Auf die Aufzeichnung ist durch geeignete Aufkleber an den Eingangstüren bzw. vor Betreten der erfassten Bereiche hinzuweisen. In der DIN 33450: 2004-12 sind geeignete Darstellungen festgelegt (Abbildung 1). Es ist anzugeben, wer die Daten erhebt, z. B. Name des Kreditinstituts.

Die rechtlichen Vorgaben des Datenschutzes sind zu beachten.

Die vorgeschriebene Kennzeichnung erhöht die Präventivwirkung dieser Einrichtungen.

ccc_1963_180301_01.jpg

Abb. 1
Beispiele genormter Hinweisschilder auf Videoaufzeichnung

4.2.1 Anforderungen an die Aufzeichnungsqualität

Für Neuinstallationen nach § 6 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen" gelten die nachstehenden Spezifikationen:

  • Es sind Anlagen mit Farbaufzeichnung zu installieren.

  • Um die Forderung nach auswertbaren Bildern zu erfüllen, sind zwei Auflösungsbereiche definiert.

a) Erkennen des Täters:

Die Auflösung reicht aus, wenn bei einer Aufnahmebreite von 1,5 m mindestens das Muster "C" der "Prüftafel zum Erkennen des Täters bzw. des Tatverdächtigen" erkennbar ist. Bei den zuvor abgespeicherten Abbildungen sind dabei die definierten Strukturen als einzelne schwarze und weiße Balken deutlich erkennbar.

Sofern die verwendeten Systeme aufgrund einer höheren Auflösung die Anforderung auch bei einer größeren Aufnahmebreite als 1,5 m erzielen, kann diese größere Breite bei der Installation auch verwendet werden.

b) Erfassen der wesentlichen Phasen eines Überfalls:

Die Auflösung reicht aus, wenn bei einer Aufnahmebreite von 6 m mindestens das Muster "2" der "Prüftafel zum Erfassen der wesentlichen Phasen eines Überfalls" erkennbar ist. Bei den zuvor abgespeicherten Abbildungen sind dabei die definierten Strukturen als einzelne schwarze und weiße Balken deutlich erkennbar.

Sofern die verwendeten Systeme aufgrund einer höheren Auflösung die Anforderung auch bei einer größeren Aufnahmebreite als 6 m erzielen, kann diese größere Breite bei der Installation auch verwendet werden.

Geeignete Prüftafeln: Siehe Anlage 1 "Einleger Prüftafeln für Videoanlagen".

4.2.2 Anforderungen an die Aufzeichnung

Um die definierten Anforderungen zu erfüllen, ist die Anzahl der erforderlichen Videokameras abhängig von der Größe und Beschaffenheit der zu überwachenden Bereiche festzulegen.

Damit eine ausreichend lange Historie eines Überfalls und genügend Bilder des Überfalls selbst festgehalten werden können, hat jede Kamera der Optischen Raumüberwachungsanlage nach DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen" mindestens Videobilder der vorhergegangenen 15 Minuten mit mindestenseinemBildpro1/2SekundeundKameraohneAuslösungderÜberfallmeldeanlage aufzuzeichnen. Mit der Alarmauslösung muss für mindestens weitere 15 Minuten eine Aufzeichnung erfolgen.

Werden aufgrund der Örtlichkeiten die Videokameras zum Erkennen des Täters so projektiert, dass sie den Eingangsbereich erfassen, ist dafür Sorge zu tragen, dass

  • durch Erhöhung der Bildfrequenz pro Kamera brauchbare Bilder für Fahndungszwecke,

  • Portraits beim Betreten und Verlassen der Geschäftsstelle aufgezeichnet

werden.

Zusammen mit den Bildern sind Datum und Uhrzeit abzuspeichern. Die Einbindung dieser Daten hat so zu erfolgen, dass wichtige Informationen nicht verdeckt werden. Zusätzlich sind Verdachtsaufnahmen separat abzuspeichern. Hierzu hat ausreichende Speicherkapazität zur Verfügung zu stehen.

Es sind keine oder verlustfreie Komprimierungsverfahren zu verwenden. Ist dies nicht möglich, ist die Kompression möglichst gering zu halten.

Die im Zusammenhang mit einer Alarmauslösung bzw. als Verdachtsaufnahmen aufgezeichneten Bilder dürfen nicht unbeabsichtigt gelöscht oder überschrieben werden können.

Bei einem Stromausfall dürfen die bis dahin bereits aufgezeichneten Bilder nicht verloren gehen. Außerdem hat die Anlage nach Beendigung des Stromausfalls selbstständig wieder in Betrieb zu gehen.

Werden Videosysteme verwendet, die in der Kamera die Bilddateien abspeichern, sollten diese gegen Wegnahme und Zerstörung gesichert angebracht werden. Alternativ können z. B. auch in kurzen Abständen Bilder zu einem in einem gesicherten Bereich installierten Bildspeicher übertragen werden. Dadurch soll verhindert werden, dass Täter durch Mitnahme oder Beschädigung der Kamera bereits aufgezeichnete Bildsequenzen vernichten können.

4.2.3 Datensicherung

Die bei einem Überfall aufgezeichneten Bildsequenzen sowie die Bildsequenzen, die vor dem Überfall aufgezeichnet wurden, sind mit einem Überschreibschutz gegen unbeabsichtigtes Überschreiben oder Löschen zu sichern. Als Überschreibschutz kann z. B. die Eingabe eines Passwortes, eine Freischaltung mittels eines Schlüsselschalters oder eine gleichwertige Sicherungsmaßnahme verwendet werden.

Die bei einem Überfall aufgezeichneten Bildsequenzen sowie die Bildsequenzen, die vor dem Überfall aufgezeichnet wurden, dürfen erst gelöscht oder überschrieben werden, wenn dem von der Polizei zugestimmt wurde. Datenträger sind gegen einfache Mitnahme zu sichern.

Es ist erforderlich, Daten auf ein Laufwerk oder einen Wechseldatenträger übertragen zu können, damit die Bildsequenzen nach einem Überfall verlustfrei auf entsprechenden Datenträgern abgespeichert und der Polizei unverzüglich zur Verfügung gestellt werden können. Auf die Gerichtsverwertbarkeit der gespeicherten Daten ist zu achten. Als Datenträger sollen möglichst weit verbreitete Systeme, z. B. CD-ROM oder externe Festplatte mit USB/Firewire-Anschluss eingesetzt werden, damit die Bilddaten von der Polizei oder anderen befugten Stellen jederzeit gelesen werden können.

Es sind Anschlüsse für einen Drucker und einen Monitor vorzusehen, damit ausgedruckte oder auf einem Monitor dargestellte Bilder beurteilt werden können.

Falls kein Standard-Bildformat verwendet wird, soll ein Bildbetrachtungsprogramm mitgeliefert werden, das beim Sichern der Daten mit auf den Datenträger aufgespielt wird.

Datenträger zur Sicherung von Bildsequenzen sollen unverzüglich erstellt werden können.

4.2.4 Schutz vor Manipulation und Missbrauch

Um einen Missbrauch der gespeicherten Bilder zu verhindern, sind Sicherungen gegen unberechtigtes Überspielen von Bildmaterial auf andere Datenträger sowie die Wiedergabe der gespeicherten Bilder auf einem Monitor vorzusehen. Es ist sicherzustellen, dass Unbefugte keine Bilder ansehen, ändern oder auf andere Datenträger kopieren können.

Siehe auch Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder.

4.2.5 Installationsorte der Videokameras

Die Standorte der Kameras zum Erkennen von Tätern sind so zu wählen, dass diese voraussichtlich mit dem Gesicht zur Kamera oder - wenn dies nicht möglich ist - im Profil/Halbprofil erfasst werden, sodass für die Fahndung geeignete Fotos gewonnen werden können.

Zum Erkennen der Täter eignen sich Orte (zum Beispiel Geldübergabebereiche), an denen sich diese vermutlich länger aufhalten. Auch Eingänge, auf die die Täter bzw. Täterinnen zulaufen müssen, können geeignet sein.

Kameras zum Erfassen der wesentlichen Phasen sind so zu installieren, dass die Bereiche erfasst werden, in denen Täter voraussichtlich Versicherte oder Kunden bzw. Kundinnen zum Erpressen einer Geldübergabe bedrohen.

Werden Kassensicherungen mit White-Card verwendet, sind zusätzlich Aufzeichnungsbereiche für Übersichtskameras zu wählen, die auch die Auszahlungsautomaten erfassen.

Die Kameras sollen möglichst gegen Wegnahme oder Zerstörung geschützt angebracht werden.

Um den Anreiz zu einem Überfall zu reduzieren, sollen Kameras sichtbar installiert werden. Zusätzlich dürfen auch Kameras versteckt installiert werden.

Es sind Datenschutz und die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigtenvertretung zu beachten.

4.2.6 Installationsbeispiele Videotechnik

Standard-BBA-Stelle mit herkömmlicher Kamerainstallation

Bei diesem Beispiel ist üblicherweise für jeden BBA-Bedienerplatz eine Kamera zum Erkennen des Täters erforderlich.

ccc_1963_180301_02.jpg

Abb. 2
Installationsbeispiel für Videokameras in einer BBA-Stelle

ccc_1963_180301_03.jpg

Abb. 3
Bilder zum Erfassen der wesentlichen Phasen eines Überfalls; Bild aus Kamera 3

ccc_1963_180301_04.jpg

Abb. 4
Bilder zum Erkennen der Täter; Bild aus Kamera 1

ccc_1963_180301_05.jpg

Abb. 5
Bilder zum Erkennen der Täter; Bild aus Kamera 2

BBA-Stelle mit Kamerainstallation im Kundeneingangsbereich

Bei diesem Beispiel ist sowohl eine Kamera zum Erkennen eines Täters beim Betreten als auch eine Kamera zum Erkennen eines Täters beim Verlassen der Geschäftsstelle dargestellt. Es wird in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten in der Regel erforderlich sein, beide Kameras gleichzeitig zu verwenden. Zusätzlich ist eine Kamera zum Erfassen der wesentlichen Phasen vorzusehen.

Durch diese Aufstellung kann erreicht werden, dass bei einer großen Anzahl von Bedienerplätzen Kameras eingespart werden können. Die mögliche Einsparung hängt von der Zahl der Kundeneingänge und der Zahl der Bedienerplätze ab.

Die folgende Abbildung zeigt einen Grundriss mit den Standorten der Kameras zu den Abbildungen 7 und 8.

ccc_1963_180301_06.jpg

Abb. 6
Anordnung der Kameras

ccc_1963_180301_07.jpg

Abb. 7
Bildfolgen zum Erkennen eines Täters und Erfassen der wesentlichen Phasen eines Überfalls

ccc_1963_180301_08.jpg

Abb. 8
Bildfolgen zum Erkennen eines Täters und Erfassen der wesentlichen Phasen eines Überfalls

4.2.7 Zusätzliche Empfehlungen

Sind digitale Videosysteme installiert und werden in anderen Bereichen (z. B. Foyer) noch weitere Videoaufzeichnungssysteme eingesetzt, empfiehlt es sich, diese Systeme bei einer Überfallalarmauslösung oder für Verdachtsaufnahmen mit der ORÜA zu koppeln.

Es ist sinnvoll, die Datenträger nach der Datensicherung mit der Adresse der Geschäftsstelle und dem Überfalldatum zu kennzeichnen und die Übergabe der Datenträger an die Polizei zu dokumentieren. Durch die Nutzung der Bildfernübertragung besteht zentral die Möglichkeit, Bilddaten auszuwerten und die ORÜA zu konfigurieren. Auch die monatliche Überprüfung der Bildqualität und Ausrichtung der Kameras lassen sich dadurch zentralisieren. Erfolgt die Prüfung automatisch, kann der Unternehmer bzw. die Unternehmerin Intervalle festlegen, die es ermöglichen, einen Fehler rechtzeitig zu erkennen.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Bilder nach einer Überfallalarmauslösung an die alarmempfangende Stelle zu übertragen (Übertragung an die Polizei gemäß der länderspezifischen ÜEA-Richtlinie, Anlage 6 "Videoübertragung") bzw. bereits frühzeitig einen direkten Einblick in das Überfallgeschehen oder die Geiselnahme in der Geschäftsstelle zu geben.

4.2.8 Dauerhafte Aufzeichnung

Das Kamerasystem ist auf die Überfallmeldeanlage aufzuschalten. Nach Auslösung dürfen die Bilder der vorhergegangenen und nachfolgenden 15 Minuten nicht mehr überschrieben werden. Unabhängig davon muss das Kamerasystem für die Erstellung von Einzelbildern oder für Serienbilder auslösbar sein. Die Auslöser für ORÜA und Überfallalarme sind so zu installieren, dass sie unbemerkt betätigt und nicht verwechselt werden können.

Sie sollten innerhalb eines Instituts immer an gleicher Stelle (z. B. Schreibtisch rechts = Überfallmeldeanlage, links daneben = Einzelbild-Auslöser) installiert sein.

Die Videoanlage hat zumindest während der Öffnungszeit die Videobilder aller Kameras aufzuzeichnen. Hierdurch wird erreicht, dass auch dann Fahndungsbilder vorliegen, wenn in der Stresssituation des Überfallgeschehens die Überfallmeldeanlage nicht ausgelöst wurde. Damit in diesem Fall das automatische Überschreiben der Historienaufzeichnung, die nun den Ablauf des Überfalls beinhaltet, unterbrochen wird, sollte situationsbedingt zum frühest möglichen Zeitpunkt ein Alarmauslöser betätigt werden. Die Dokumentation atypischer Überfälle wird durch die Aufzeichnung rund um die Uhr erleichtert.

4.2.9 Projektierung, Installation und Wartung

Sollen die Kameras innerhalb durchbruch- bzw. durchschusshemmender Verglasungen installiert werden, ist es sinnvoll, Weißglas zu verwenden. Dadurch werden Farbverfälschungen und eventuell Spiegelungen bei Bildern der ORÜA vermieden bzw. gemindert.

Lichtverhältnisse

Die Lichtverhältnisse der verschiedenen Überwachungsbereiche sind tages- und jahreszeitlich außerordentlich unterschiedlich. Deshalb sind die Lichtverhältnisse im Aufnahmebereich der Kameras zu prüfen. Bei der Projektierung der Beleuchtungsanlage im Aufnahmebereich der ORÜA ist auf ausreichende Helligkeit zu achten. Je nach Art der Installation kann es sein, dass die für ein ergonomisches Arbeiten erforderliche Mindestbeleuchtungsstärke für die Aufnahmen nicht ausreicht.

Projektierung, Installation, Instandsetzung und Wartung sind durch befähigte Personen (z. B. von Fachfirmen, Facherrichtern der Sicherungstechnik) durchzuführen. Projektierungshilfen werden z. B. von den polizeilichen Beratungsstellen gegeben. Die ORÜA ist möglichst an einen eigenen Stromkreis anzuschließen. Falls im Objekt eine unterbrechungsfreie Stromversorgung installiert ist, ist zu prüfen, ob die ORÜA an diese angeschlossen werden kann.

4.2.10 Übergabe an den Betreiber

Probeaufnahmen

Nach erfolgter Installation ist durch Probeaufnahmen zu dokumentieren, dass die geforderten Aufnahmebereiche erfasst werden. Einbauten, z. B. Säulen, Leuchten, Rahmen von Glaskonstruktionen, sonstige Einrichtungen, Pflanzen oder Plakate, dürfen den gewünschten Aufnahmebereich nicht verdecken.

Es sind von jeder verwendeten Kamera Aufnahmen mit den entsprechenden Mustertafeln zu machen. Die Auswahl der Tafeln sowie der Aufenthaltsort der Person mit der Mustertafel richten sich nach dem zu erzielenden Ergebnis:

  • Zum Erkennen eines Täters/eines Tatverdächtigen hat sich die Person an dem voraussichtlichen Aufenthaltsort des Täters zu stellen.

  • Zum Erfassen der wesentlichen Phasen eines Überfalls hat sich die Person an die von der Kamera am weitesten entfernten Stelle des im Abschnitt "Installationsorte der Videokameras" definierten Aufnahmebereichs zu stellen.

  • Die Bilder sind zuerst abzuspeichern, dann auszudrucken und nach der Bewertung aufzubewahren. Die zu bewertenden Bilder dürfen nicht durch Bildbearbeitungsverfahren nachgebessert worden sein.

  • Diese Bilder können als Referenzbilder zur regelmäßigen Überprüfung verwendet werden.

Abnahmeprotokoll

Bei der Übergabe ist dem Betreiber durch den Errichter ein Abnahmeprotokoll auszuhändigen. Dieses hat mindestens zu enthalten:

  • Art und Installationsort jeder Kamera (Erkennen, Übersicht, sonstige)

  • Anlagenaufbau

  • Grundriss mit Standort der Prüftafel und Standort der Kameras

  • Kennzeichnung der Aufnahmewinkel und die Erfassungsbreiten 1,50 bzw. 6,00 Meter

  • Referenzbilder von jeder Kamera

  • Bestätigung, dass die Bilder die Anforderungen der DGUV Vorschrift 25 und 26 "Kassen" erfüllen.

Eine detaillierte Aufstellung der Inhalte von Abnahmeprotokollen Optischer Raumüberwachungsanlagen ist als Anhang 4 beigefügt.

Zusätzlich sind eine Betriebsanleitung und die technischen Datenblätter der Anlagenteile an den Betreiber auszuhändigen.

Einweisung

Der Betreiber oder eine von ihm benannte Person ist durch den Errichter in die Funktion und Bedienung der ORÜA einzuweisen.

Siehe auch Abschnitt 6.2 "Optische Raumüberwachungsanlagen" (ORÜA) DGUV Information 215-613 "Betrieb".

4.2.11 Mängel und deren Beseitigung

Festgestellte Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden.

Siehe auch § 11 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".

Spiegelungen

Ist die Optische Raumüberwachungsanlage innerhalb einer durchschuss- oder durchbruchhemmenden Verglasung installiert, kann es aufgrund der Beleuchtungsverhältnisse zu Spiegelungen kommen. Diese sind umso stärker, je höher die Beleuchtungsstärke innerhalb der Verglasung ist. Sie lassen sich z. B. dadurch reduzieren, dass der Bereich außerhalb der Verglasung stärker beleuchtet wird. Alternativ lassen sich Spiegelungen oft auch durch Abdunkeln von Lichtquellen hinter oder neben der Kamera vermeiden.

Durch Weißglas können auch Farbverfälschungen und Spiegelungen reduziert oder gemindert werden.

ccc_1963_180301_09.jpg

Abb. 9
Fehlerhafte Installation mit Spiegelungen - Darstellung der Situation

ccc_1963_180301_10.jpg

Abb. 10
Fehlerhafte Installation mit Spiegelungen - Ergebnis

Gegenlicht

Wird bei den Aufnahmen eine Beeinträchtigung durch Gegenlicht festgestellt, ist die Lichtquelle z. B. durch Vorhänge an den Fenstern oder Blenden an den Leuchten abzudecken oder der Standort der Kamera zu verändern. Gegebenenfalls kann durch die Verwendung einer Videokamera mit Gegenlichtkorrektur ein besseres Ergebnis erzielt werden.

Umbauten, Einrichtungsänderungen

Nach Umbaumaßnahmen bzw. Neueinrichtung ist zu überprüfen, ob die erforderlichen Aufnahmebereiche der Kameras noch erfasst werden, oder ob neue Kamerastandorte erforderlich sind.

Außerdem sind die Lichtverhältnisse im Aufnahmebereich zu überprüfen.

ccc_1963_180301_11.jpg

Abb. 11
Mögliche Kamerainstallation an einer Kassenbox, Darstellung der Situation

ccc_1963_180301_12.jpg

Abb. 12
Mögliche Kamerainstallation an einer Kassenbox,Ergebnis