DGUV Information 213-724 - Hartmetallarbeitsplätze Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung

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Abschnitt 1 - Anwendungsbereich

Diese Empfehlungen finden Anwendung auf die Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsbereichen bei der Herstellung und Verarbeitung von Hartmetallen sowie der Bearbeitung von Hartmetallwerkzeugen. Sie legen Kriterien für die Einhaltung des Standes der Technik fest und geben Hilfestellungen für die Wirksamkeitsüberprüfung nach TRGS 402.

Diese Empfehlungen finden keine Anwendung auf:

  • die Beurteilung von Gefährdungen bei der Herstellung von Carbiden

  • die Beurteilung von Gefährdungen beim Einsatz von Zusatz-, Hilfs- und Umformstoffen (Bei der Herstellung verwendete Lösemittel sind gemäß TRGS 402 und TRGS 900 - Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwert, RCP-Methode - zu beurteilen)

  • die Beurteilung von Gefährdungen in Arbeitsbereichen, in denen Hartmetallwerkzeuge angewendet werden (Bei der Anwendung von Hartmetallwerkzeugen sind die Expositionen gegenüber Hartmetallen in der Luft am Arbeitsplatz erfahrungsgemäß so gering, dass eine Gefährdung durch deren Inhaltsstoffe in der Regel auszuschließen ist.)

  • die Beurteilung von Gefährdungen durch hautsensibilisierende Stoffe, die bei der Herstellung, Bearbeitung und Anwendung von Hartmetallen bzw. Hartmetallwerkzeugen entstehen und freiwerden können (Hautsensibilisierend sind z.B. ionische Verbindungen von Cobalt, Nickel und Chrom, siehe auch TRGS 401)

  • die Beurteilung von Gefährdungen beim Recycling von Hartmetallwerkzeugen und Produktionsabfällen.