DGUV Information 213-724 - Hartmetallarbeitsplätze Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung

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Abschnitt 6.2 - Technische Schutzmaßnahmen

Grundsätzlich sollte die Hartmetallherstellung und -verarbeitung in geschlossenen, abgesaugten Anlagen erfolgen. Eine Vielzahl von Verfahren läuft bereits in automatischen, geschlossenen und abgesaugten Anlagen ab, wie z.B. das Mahlen, die eigentliche Granulatherstellung, ein Teil der Pressverfahren, die Bearbeitung von Grünlings- und Hartmetallrohteilen sowie der Sinterprozess.

Ist dies nicht möglich, müssen z.B. bei der Formgebung effektive, lokale Absaugungen verwendet werden. Beim Einwiegen und Mischen kleinerer Chargen haben sich beispielsweise Laborabzüge und bewegliche, einrichtbare Absaugungen bewährt.

Bei kurzfristigen Arbeitsprozessen mit hoher Staubexposition z.B. dem Abwiegen von Metallpulvermischungen oder Befüllen von Pressen muss zusätzlich persönliche Schutzausrüstung eingesetzt werden (siehe Abschnitt 6.4).

Bei der Nachbearbeitung von Hartmetallwerkstücken sollte nach Möglichkeit nass geschliffen werden. Der eingesetzte wassergemischte Kühlschmierstoff (KSS) sollte einen Komplexbildner ("Buntmetallinhibitor", z.B. Benzotriazolderivate) enthalten, sodass möglichst wenig Cobalt und Wolfram in Lösung gehen. Aerosole sind an ihrer Entstehungsstelle abzusaugen und abzuscheiden. Dabei ist insbesondere für Wolfram und Cobalt sowie für die in Tabelle 3 und 4 aufgeführten Stoffe mindestens der Stand der Technik im jeweiligen Arbeitsbereich anzustreben.

In einigen Arbeitsbereichen müssen verfahrensbedingt z.B. kleine Teile mit geringem Abtrag trocken geschliffen werden. In diesen Fällen ist der entstehende Hartmetallstaub direkt an der Entstehungsstelle zu erfassen, abzusaugen und abzuscheiden. Beim Einsatz nachführbarer Erfassungseinrichtungen ist stets auf eine effektive Positionierung zu achten.