DGUV Information 201-021 - Sicherheitshinweise für Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen

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Anhang 3 - Gefahrenbereich und Raum für das Ablegen von Geräten, Baustoffen und Bauteilen bei der DB

Gefahrenbereiche und Sicherheitsräume bei der DB:

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Nur zulässig bei Arbeiten von bis zu drei Versicherten gemäß [GUV-V D 33 [15], § 6 (1)], vgl. Kap. 5.

Die angegebenen Maße berücksichtigen nicht das Verkehren von Lademaßüberschreitungen.

Raum für das Ablegen von Geräten, Baustoffen und Bauteilen neben Gleisen der DB:

ccc_1954_125.jpg

In dem grau gekennzeichneten Raum dürfen Geräte, Baustoffe und Bauteile nur abgelegt werden, wenn die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen getroffen sind (z. B. Sichern gegen Verschieben, Ausschluss von Sendungen mit Lademaßüberschreitungen).