Abschnitt 11.2 - 11.2 Elektrische Gefährdungen durch Fahrleitungsanlagen
Die Sicherheitsmaßnahmen richten sich nach Kap. 4. Werden Arbeiten z. B. an der Tunnelschale auf hochliegenden Standorten durchgeführt (z. B. Hubarbeitsbühnen), muss die Oberleitung ausgeschaltet und bahngeerdet werden. Gefahr kann auch durch die Fahrleitung des Nachbargleises bestehen, z. B. bei Spritzbetonarbeiten zur Sanierung der Tunnelschale. Eine Schutzwand zwischen Arbeitsbereich und Nachbargleis kann diese Gefahr beseitigen. Dabei sind evtl. in der Tunnelmittelachse vorhandene Stützpunkte der Oberleitung des Nachbargleises mit unter Spannung stehenden Teilen zu beachten.