DGUV Information 209-051 - Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Beurteilung toxischer Gefährdungen

Zusätzlich zu einer Infektionsgefährdung müssen bei der Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen auch toxische Wirkungen der Mikroorganismen berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 4 BioStoffV).

Toxische Wirkungen können durch Endotoxine und ähnlich wirkende Substanzen hervorgerufen werden (siehe auch Abs. 3.3.1). Dies geschieht in erhöhtem Maße beim Absterben von Mikroorganismen, z. B. auch bei der Nachkonservierung durch Zugabe von Bioziden.

Die Endotoxinkonzentrationen der "unbelasteten" Außenluft liegen im Mittel zwischen 2 und 17 EU/m3; Maximalwerte bis zu 310 EU/m3 kommen vor (siehe Tabelle 2).

In einer Studie konnte gezeigt werden, dass Endotoxine in unterschiedlich hohen Konzentrationen keinen schädigenden Einfluss sowohl auf gesunde als auch auf vorgeschädigte Haut haben. (Siehe auch Anhang 6 [5], Ergebnisbericht zum Projekt "Hautirritationen durch Endotoxine in Kühlschmierstoffen", Becker, D.)

Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse kann die Endotoxinbelastung in der Luft bei Tätigkeiten mit wassergemischten Kühlschmierstoffen insgesamt als niedrig eingestuft werden, insbesondere im Vergleich zu anderen Branchen mit mehreren tausend EU/m3 Luft. Fast 80 % der Messergebnisse liegen unterhalb von 100 EU/m3 Luft, einem Wert, der in der Literatur bereits häufiger als Wirkungsschwelle für Endotoxin diskutiert wurde. Maximalwerte von mehreren hundert oder Werte über 1.000 EU/m3 wurden nur in wenigen Einzelfällen nachgewiesen; hier sind entsprechende expositionsmindernde Maßnahmen empfehlenswert.

Direkte Korrelationen zwischen der Endotoxinbelastung der Luft am Arbeitsplatz und der Gesamtkoloniezahl im Kühlschmierstoff konnten nicht festgestellt werden, sodass nicht zwangsläufig Rückschlüsse von einer niedrigen oder hohen Koloniezahl auf eine entsprechende Endotoxinbelastung der Luft am Arbeitsplatz gezogen werden können.

Es ist davon auszugehen, dass an Arbeitsplätzen in der Metallverarbeitung durch geeignete Maßnahmen (siehe emissionsmindernde Maßnahmen nach DGUV Regel 109-003) die Exposition gegenüber Endotoxinen in Konzentrationsbereichen gehalten werden kann, die unterhalb der in der Literatur beschriebenen Wirkungsschwellen für durch Endotoxin verursachte Atemwegserkrankungen liegen.