DGUV Information 215-211 - Tageslicht am Arbeitsplatz und Sichtverbindung nach außen

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Abschnitt 14 - 14 Spart Tageslicht Energiekosten?

Durch die Nutzung von Tageslicht für die Beleuchtung können Energiekosten für die künstliche Beleuchtung eingespart werden. Hierfür ist es aber erforderlich, dass bei ausreichendem Tageslicht der Anteil der künstlichen Beleuchtung verringert oder ausgeschaltet wird. Dies kann durch entsprechende Lichtsteuerung und /oder Sensoren, automatisch erfolgen oder manuell durch die Beschäftigten selbst.

Beispiel: Bei guter Tageslichtversorgung oder in Arbeitspausen wird über eine Steuerung die künstliche Beleuchtung tagsüber verringert oder über einen Anwesenheitssensor oder Tastsensor ausgeschaltet. Bei abnehmendem Tageslicht oder Rückkehr der Beschäftigten an die Arbeitsplätze kann der Anteil der künstlichen Beleuchtung wieder erhöht werden.

Die tatsächliche Höhe der Einsparung der Energiekosten ist von unterschiedlichen betrieblichen Parametern abhängig und kann durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt werden.

Der Wärmeeintrag durch Tageslicht kann einerseits genutzt werden, um Energie für die Beheizung der Gebäude einzusparen. Er sollte andererseits nicht zu hoch sein, um den Energiebedarf für die Kühlung der Gebäude gering zu halten. Daher sollte ein geeigneter Sonnenschutz vorhanden sein und optimal genutzt werden.