DGUV Information 208-014 - Glastüren, Glaswände

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Abschnitt 6 - 6 Kenntlichmachung

Die Arbeitsstättenverordnung stellt im Anhang 1.7 (2) die Anforderungen: "Durchsichtige Türen müssen in Augenhöhe gekennzeichnet sein." Das wird konkretisiert im Punkt 5 (7) der Arbeitsstätten-Regel ASR A1.7 "Türen und Tore":

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"Türen, die zu mehr als drei Vierteln ihrer Fläche aus einem durchsichtigen Werkstoff bestehen, müssen in Augenhöhe so gekennzeichnet sein, dass sie deutlich wahrgenommen werden können."
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Für lichtdurchlässige Wände fordert die Arbeitsstättenverordnung im Anhang 1.5 (3):

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"Durchsichtige oder lichtdurchlässige Wände, insbesondere Ganzglaswände in Arbeitsräumen oder im Bereich von Verkehrswegen, müssen deutlich gekennzeichnet sein. ...."
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Eine einfache und in vielen Fällen wirksame Maßnahme zur Kenntlichmachung ist das Bekleben der Glasflächen mit Klebefolien, die es in vielen Variationen gibt.

Diese Markierungen sollten in einer Höhe angebracht werden, die von den Türbenutzenden gut zu erkennen sind.

Dabei ist zu beachten, dass das Bekleben von ESG im Schadensfall zu einer stärkeren Schollenbildung der Bruchstücke führen kann. Dies trägt zur Erhöhung des Verletzungsrisikos bei. Aus diesem Grund sollte eine Kenntlichmachung von ESG immer aus mehreren kleinflächigen Aufklebern bestehen. Im Idealfall wurde das Glas bereits während des Herstellungsprozesses (mechanisch oder chemisch) kenntlich gemacht. Vom Bekleben einer Tür in einer Höhe > 2 m muss abgesehen werden.

Auffallende Griffe, Handleisten, getönte oder geätzte Scheiben oder kontrastreiche Türrahmen können ebenfalls die sicherheitstechnische Forderung erfüllen.

Nach ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" (Tabelle 3) muss die Größe der Kennzeichen in Abhängigkeit der Erkennungsweite ausgeführt werden. Die Kennzeichnung muss zum Hintergrund einen deutlichen Kontrast bilden. Allgemein gilt, je kleinteiliger der Hintergrund ist, desto großflächiger sollte die Kennzeichnung sein, je dunkler die räumliche Umgebung, desto heller ist die Beleuchtung im Türbereich zu gestalten.

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Abb. 8 Kenntlichmachung der Glasfläche mit Klebefolie