DGUV Information 208-014 - Glastüren, Glaswände

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Abschnitt 10 - 10 Sicherung der Nebenschließkante von Glastüren

Die Quetsch- und Scherstellen an der Nebenschließkante von Glastüren (Abbildung 10) ist in einigen Fällen Ursache von Fingerverletzungen gewesen. Von einer Gefährdung ist, ähnlich wie bei kraftbetätigten Türen, dann auszugehen, wenn sich zwischen Neben- und Gegenschließkante der geöffneten Tür ein Spalt von 8 mm oder mehr ergibt, siehe Punkt 6 ASR A1.7 "Türen und Tore".

Die Gefährdung kann z. B. konstruktiv vermieden werden durch

  • Verwendung eines Rundpfostens als Türdrehpunkt,

  • Festlegung des Drehpunktes (Zapfen) in Verlängerung der hinteren Flügelkante,

  • Sicherung durch Profilteile am Türrahmen (Abbildung 11 a),

  • Sicherung durch Aufsteckelemente auf den Flügel (Abbildung 11 b), die den Spalt auf ≤ 4 mm verringern,

  • Sicherung durch Abweiser, die den Eingriff in die Gefahrstelle verwehren (Abbildungen 12 a + b).

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Abb. 10 Quetschstelle an der Nebenschließkante einer rahmenlosen Glastür

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Abb. 11 a+b Sicherung der Quetschstelle an der Nebenschließkante einer rahmenlosen Glastür durch Schutzleisten

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Abb. 12 a+b Verdeckung durch Abweiser