Abschnitt 2 - 2 Systeme zum Personenschutz
Die in DIN 15185-2 aufgeführten baulichen bzw. technischen Maßnahmen zum Personenschutz können wie folgt zusammengefasst werden:
bauliche Maßnahmen,
technische Maßnahmen an den Zugängen der Schmalgänge (Warnanlagen),
technische Maßnahmen am Flurförderzeug (Sensoren),
Geschwindigkeitsbegrenzung.
In Lägern, in denen sich systembedingt Fußgänger und Regalflurförderzeuge gleichzeitig im selben Schmalgang aufhalten dürfen, ist ein Personenschutz in der Regel nur mit Sensoren am Flurförderzeug möglich. Bauliche Maßnahmen, Warnanlagen und Geschwindigkeitsbegrenzungen sind in diesem Fall im Allgemeinen nicht geeignet.