DGUV Information 208-030 - Personenschutz beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen

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Abschnitt 4.7 - 4.7 Gangendsicherung

Im Schmalgang müssen Einrichtungen vorhanden sein, durch die das Regalflurförderzeug automatisch auf Kriechgeschwindigkeit (maximal 2,5 km/h) oder bis zum Stillstand abgebremst wird

  • vor dem Verlassen des Schmalganges;

  • vor dem Kreuzen von Umsetzgängen;

  • beim Anfahren an die Endstellung von Sackgassen;

  • vor dem Kreuzen von Fluchtwegen, die von außen begangen werden können.

Die Kriechgeschwindigkeit bzw. der Stillstand des Regalflurförderzeuges muss vor Erreichen des Gangendes oder des Querganges erreicht werden.