Abschnitt 10.2 - Prüfungen vor Benutzung
Die Versicherten prüfen vor dem Besteigen von Freileitungen
die Montagehilfsmittel,
die technischen Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz,
die persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
auf augenscheinliche Mängel und auf einwandfreie Funktion.
Zugangswege werden während der Benutzung auf augenscheinliche Mängel geprüft.