DGUV Information 203-047 - Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen

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Abschnitt 10.2 - Prüfungen vor Benutzung

Die Versicherten prüfen vor dem Besteigen von Freileitungen

  • die Montagehilfsmittel,

  • die technischen Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz,

  • die persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz

auf augenscheinliche Mängel und auf einwandfreie Funktion.

Zugangswege werden während der Benutzung auf augenscheinliche Mängel geprüft.