DGUV Information 203-047 - Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen

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Abschnitt 7.3

Material, Werkzeuge und Hilfsmittel sind mit geeigneten Einrichtungen, beispielsweise durch Seile und Umlenkrollen, zur Arbeitsstelle hoch zu ziehen, bzw. abzulassen. Einrichtungen zum Transport müssen in der Nähe unter Spannung stehender Anlagen so geführt werden, dass elektrische Gefährdungen sicher ausgeschlossen werden.

Zur Vermeidung elektrischer Gefährdungen siehe auch VDE-Bestimmung "Betrieb elektrischer Anlagen - allgemeine Anforderungen" (DIN VDE 0105-100).