DGUV Information 203-047 - Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen

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Abschnitt 6.3 - Schlaufen-Methode

Die Schlaufen-Methode ist eine Sicherungsmethode bei der unter Anwendung eines Sicherungsseils und mehrerer, durch Bandschlaufen gebildeter Anschlagpunkte ein gesichertes Besteigen von Masten für die erste aufsteigende und zuletzt absteigende Person ermöglicht. Das Sicherungsseil wird dabei von einer am Boden befindlichen Person über eine Seilbremse entsprechend dem Auf- oder Abstieg der zu sichernden Person ausgegeben bzw. eingeholt.

Nach Befestigung des Sicherungsseils an einem, über dem Arbeitsplatz liegenden Anschlagpunkt kann das Seil als bewegliche Führung unter Benutzung eines mitlaufenden Auffanggerätes von weiteren Personen verwendet werden.

Für den Einsatz der Schlaufen-Methode sind u.a. zu beachten:

  • Die mögliche Absturzhöhe beträgt das Doppelte des Abstandes zwischen zwei Schlaufen. Die Schlaufen sind so an der Mastkonstruktion zu befestigen, dass eine Absturzhöhe von 4 m nicht überschritten werden kann.

  • Alle bei der Schlaufen-Methode zum Einsatz kommenden PSAgA müssen in der Gesamtheit ein baumustergeprüftes System bilden. Daher ist beispielsweise der Einsatz beliebiger mitlaufender Auffanggeräte am Sicherungsseil verboten.

  • Bei der gleichzeitigen Benutzung des Sicherungsseils als bewegliche Führung durch mehrere Benutzer darf die maximale Personenzahl gemäß der Herstellervorgabe nicht überschritten werden.

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Abb. 42 Beispiel für ein am Mastfuß installiertes Sicherungsseil mit "Sicherungsgerät". Das Seil wird entsprechend dem Aufstieg aus dem Transportsack nachgeführt.

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Abb. 43 Der erste aufsteigende Versicherte installiert mit Bandschlaufen und Karabinerhaken Anschlagpunkte und hängt das Sicherungsseil in diese ein. Während des gesamten Aufstiegs ist er an einer Auffangöse seines Auffanggurtes am Sicherungsseil gesichert. Der Versicherte am Boden führt die erforderliche Seillänge nach. Im Absturzfall blockiert die Seilbremse das nachlaufende Sicherungsseil. Ein Retten ist durch weiteres Nachlassen des Sicherungsseils unmittelbar möglich.

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Abb. 44 Nach Befestigung des Sicherungsseils an einem Anschlagpunkt können weitere Versicherte mittels mitlaufendem Auffanggerät den Mast besteigen.