Abschnitt 8 - Betrieb von Anlagen und Geräten für Forschungszwecke
In der Betriebssicherheitsverordnung werden Anforderungen an den sicheren Betrieb und an die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Einrichtungen festgelegt.
Der Betreiber hat unabhängig vom Konformitätsverfahren für den sicheren Betrieb der Maschinen und Anlagen folgende Punkte zu beachten (Anhang 6):
Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung inkl. der Dokumentation
Erstellung von notwendigen Betriebsanweisungen (wenn notwendig in verschiedenen Sprachen)
Unterweisung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Abb. 7 Flussdiagramm Betrieb von Geräten und Anlagen für Forschungszwecke
Daneben muss der Betreiber regelmäßige Prüfungsintervalle festlegen und die Prüfungen entsprechend durchführen:
Prüfungen von Anlagen nach ProdSG und BetrSichV
Prüfung | Wer ist verantwortlich? | Was fällt darunter? | Wer prüft? | Wann? |
---|---|---|---|---|
Konformitätsprüfung/-bewertung | Hersteller |
| Hersteller oder benannte Stelle* | Vor Ausstellen der Konformitätserklärung |
Zertifizierungsprüfung | Hersteller | Besonders gefährliche Einrichtungen (siehe 6.5) | Benannte Stelle | Vor Ausstellen der Konformitätserklärung |
Prüfung vor Inbetriebnahme | Betreiber | Überwachungsbedürftige Anlagen gemäß § 1(1) und § 2(13) BetrSichV** | Befähigte Person oder Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) * | Vor Inbetriebnahme |
Wiederkehrende Prüfung | Betreiber | Überwachungsbedürftige Anlagen und andere Arbeitsmittel je nach Gefährdungspotenzial | Befähigte Person oder Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) * | In festzulegenden Intervallen (maximale Prüffristen z. T. vorgeschrieben) |
Prüfung nach Außerbetriebnahme oder wesentlicher Änderung | Betreiber | Überwachungsbedürftige Anlagen je nach Gefährdungspotenzial | Befähigte Person oder Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) * | Vor Wiederinbetriebnahme |
bei Überschreiten bestimmter Anlagenkennwerte
z. B. Dampfkessel, Druckgeräte, Druckleitungen, Aufzüge, Lager- und Tankanlagen für brennbare Flüssigkeiten, Aufzugsanlagen und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen