DGUV Information 202-002 - Herstellen und Betreiben von Geräten und Anlagen für Forschungszwecke CE-Konformität und Betriebssicherheit

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Abschnitt 1 - Vorwort

In Forschungseinrichtungen, insbesondere in den Großforschungszentren, werden Gebäude, Geräte und Anlagen für Forschungszwecke gebaut und betrieben.

In wissenschaftlichtechnischen Grenzbereichen müssen in den zahlreichen Labors, Technika und Anlagen teilweise unübliche Schutzmaßnahmen getroffen werden, bei denen wegen ihres neuheitlichen Ansatzes nicht immer auf die "im Verkehr üblichen" Lösungen zurückgegriffen werden kann. Zum Teil muss in dieser Umgebung sogar ein "Stand der Technik" neu definiert werden. Die bestehenden gesetzlichen Regeln für die Produktsicherheit und die Betriebssicherheit werden den besonderen Anforderungen im Forschungsbetrieb nicht in vollem Umfang gerecht. Insbesondere die 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV) bedarf hier einer Konkretisierung.

Ziel dieser Schrift ist es, den Verantwortlichen eine konkrete Hilfestellung zu geben, die gesetzlichen Anforderungen den forschungsspezifischen Bedingungen entsprechend zu erfüllen.