DGUV Information 203-046 - Umgang mit Holzmasten

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Abschnitt 4.1 - 4.1 Be- und Entladearbeiten mit Lkw-Ladekranen

Die Unternehmerin oder der Unternehmer benennt körperlich und fachlich geeignete Personen für die Bedienung von Lkw-Ladekranen.

  • Hinsichtlich der körperlichen Eignung zur Durchführung von Fahr- und Steuertätigkeiten siehe auch DGUV Information 240-250 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" sowie DGUV Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G 25.

Zur fachlichen Eignung gehören u. a. Kenntnisse über:

  • Bedienung des Lkw-Ladekrans

  • Beurteilung des Gefahrbereiches

  • Auswahl und Einsatz von Lastaufnahmemitteln

  • Handhabung von Holzmasten

  • Sicherung der Arbeitsstelle im Straßenverkehr

  • standsicheres Aufstellen des Lkw-Ladekrans

  • die Einhaltung von Prüffristen der Arbeitsmittel

Die für die Bedienung des Ladekrans benannte Person sorgt dafür, dass sich keine unbefugten Personen im Gefahrbereich aufhalten. Bei den Verladearbeiten sind Gefährdungen durch Pendelbewegungen der Holzmaste zu vermeiden.

Pendelbewegungen können z. B. durch den Einsatz technischer Lösungen, wie Gegenlager oder hydraulische Greifer oder durch den Einsatz von Führungsseilen vermieden werden.

Ist der Einsatz von Hilfskräften bei den Verladearbeiten erforderlich, werden diese von der Bedienerin oder vom Bediener des Ladekrans eingewiesen.

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Abb. 4.1.1
Als Gefahrbereich beim Verladen von Holzmasten gilt der für die jeweilige Arbeit erforderliche horizontale und vertikale Bewegungsraum des Krans oder Baggers einschließlich des Holzmastes.

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Abb. 4.1.2
Beispiel für eine Ausführung eines Ladearms mit nachgerüstetem Gegenlager

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Abb. 4.1.3
Beispiel für die Ausführung eines sicheren Beladevorgangs

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Abb. 4.1.4
Beispiel für eine hydraulische Greifzange als geeignetes Lastaufnahmemittel für Holzmaste

Lkw mit Ladekranen sind vor dem Verladevorgang durch die fahrzeugeigenen Stützen gegen Umkippen zu sichern. In Abhängigkeit von der Bodenbeschaffenheit sind entsprechend geeignete Unterlegplatten einzusetzen.

In der ungünstigsten Lage des Verladearms kann die einzelne Stütze des LKW mit bis zu 80 % des LKW-Gesamtgewichts belastet werden. Die Bodenbeschaffenheit reicht in der Regel nicht aus, diese Last ohne Unterlegplatten aufzunehmen.

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Abb. 4.1.5
Lkw-Stütze mit Unterlegplatte und Aufnahmevorrichtung am Lkw

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Abb. 4.1.6
Beispielhafte integrierte Verstaumöglichkeit für Arbeits- und Hilfsmittel in einem Lkw

Damit Unterlegplatten am Einsatzort zur Verfügung stehen, ist es sinnvoll die Lkw mit dafür geeigneten Aufnahmevorrichtungen auszustatten.

Die Unternehmerin oder der Unternehmer stellt die Transportfahrzeuge mit den erforderlichen Hilfsmitteln zur Durchführung der Be- und Entladearbeiten zur Verfügung.

Die für die Bedienung des Lkw-Ladekrans benannte Person sorgt für die Vollständigkeit der Hilfsmittel, prüft diese auf augenfällige Mängel vor der Benutzung und veranlasst gegebenenfalls deren Ersatz oder Austausch. Sie verstaut die Hilfsmittel vor Fahrtantritt und sichert sie gegen Verlieren.