DGUV Information 203-046 - Umgang mit Holzmasten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 1 - 1 Anwendungsbereich

Diese DGUV Information findet Anwendung auf

  • die Errichtung, den Betrieb und die Demontage von Holzmasten und Holzmastleitungen

  • das Besteigen von und das Arbeiten auf Holzmasten

  • das Lagern von Holzmasten sowie

  • auf den Transport von Holzmasten

Zu den Holzmasten zählen Rundholzmaste und Furnierschichtholzmaste.

Holzmaste dienen zur Aufnahme elektrischer Betriebsmittel oder Systemen zur Informationsübertragung. Zu den elektrischen Betriebsmitteln zählen z. B. Leiterseile, Isolatoren, Transformatoren, Schaltgeräte, Beleuchtungseinrichtungen und messtechnische Einrichtungen. Systeme zur Informationsübertragung sind z. B. Kupferleitungen und Lichtwellenleiter.

  • Zu Holzmasten siehe auch Norm "Freileitungen über AC 1 kV - Teil 1: Allgemeine Anforderungen - Gemeinsame Festlegungen" (DIN EN 50341-1; VDE 0210-1)

  • Zu Furnierschichtholzmasten siehe auch Norm "Holzbauwerke - Furnierschichtholz (LVL) - Anforderungen" (E DIN EN 14374). Furnierschichtholzmaste fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Norm "Holzbauwerke - Holzmaste für Freileitungen" (DIN EN 14229).

Diese DGUV Information findet keine Anwendung z. B. auf

  • Betonmaste

  • Stahlvollwandmaste

  • Stahlgittermaste

  • Fahrleitungsmaste

  • Maste von Windenergieanlagen

  • Für das Besteigen von und das Arbeiten auf anderen Masttypen wird verwiesen auf die DGUV Information 203-047 "Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen" sowie DGUV Information 203-014 "Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Oberleitungsanlagen"