DGUV Information 203-046 - Umgang mit Holzmasten

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Abschnitt 5.4 - 5.4 Mastaustausch

Beim Austausch von Holzmasten sollte für den Ersatzmast ein neuer Standort gewählt werden.

Ein neuer Standort sollte gewählt werden, da beim Einsetzen an die gleiche Stelle bzw. in das gleiche Mastloch die Infektionsgefahr durch Holz zerstörende Pilze sehr hoch ist.

Ist der Einbau eines neuen Mastes in das ursprüngliche Mastloch nicht zu vermeiden, so ist ein zusätzlicher Schutz des Mastes in der Erd-Luft-Zone erforderlich.

Ein zusätzlicher Schutz kann durch die Ausstattung z. B. mit speziellen Bandagen erreicht werden. Diese Bandagen bestehen in der Regel aus PE-Schrumpfschläuchen oder polymerisierten Bitumenfolien mit Metallfolien.

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Abb. 5.4.1
Beispiel für die Ausstattung von Holzmasten mit polymerisierter Bitumenbahn und Zinkfolie

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Abb. 5.4.2
Beispiel für die Ausstattung von Holzmasten mit PE-Schrumpfschlauch und innenliegender Messingfolie