DGUV Information 203-046 - Umgang mit Holzmasten

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Verfüllen und Verdichten von Mastgruben und -löchern

Die Mastgruben und -löcher werden verfüllt und lagenweise sorgfältig verdichtet, so dass eine hinreichende Standsicherheit des Mastes erreicht wird. Verfüll- und Verdichtungsarbeiten werden von außerhalb der Mastgruben und -löcher durchgeführt.

In Abhängigkeit von den Bodenverhältnissen (z. B. Schlick- und Moorböden) werden das Füllgut sowie die Art der Verdichtung ausgewählt.

Ein Arbeiten in den Gruben erfolgt erst, wenn aufgrund der Grubentiefe eine Gefährdung der Beschäftigten nicht zu erwarten ist.

Ist für die Arbeiten ein Einsteigen in die Mastgrube erforderlich, sind Sicherungsmaßnahmen gegen einbrechende Erdmassen zu ergreifen.

  • Zu Sicherungsmaßnahmen siehe DGUV Vorschrift 38 und 39 "Bauarbeiten".

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Abb. 5.3.1
Verdichtung von Füllgut in einer Mastgrube mittels kraftbetriebenem Stampfer