DGUV Information 203-043 - Beeinflussung von Implantaten durch elektromagnetische Felder

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Abschnitt 3.1 BGI/GUV-I 511 - 3 Implantate
3.1 Passive Implantate

Passive Implantate haben den Zweck, durch Krankheit oder Fremdeinwirkung (z.B. Unfall) zerstörte oder beschädigte Körperteile ganz oder teilweise so zu ersetzen, dass die jeweilige Funktion möglichst weitgehend wieder hergestellt wird.

Passive Implantate sind z.B.:

  • Endoprothesen (künstliche Hüft-, Knie- und Schultergelenke),

  • Schienen und Stabilisatoren sowie Nägel und Schrauben für Knochenbrüche (siehe Abbildung 1),

  • Stabilisatoren für Blutgefäße ("Stent"),

  • Herzklappen,

  • Schädelplatten.

Diese Implantate werden überwiegend aus Metall (Edelstahl, Titan, Gold) hergestellt. In zunehmendem Maße kommen aber speziell für diesen Zweck entwickelte Materialien aus Kunststoffen, Keramik oder Verbundmaterial zum Einsatz. Diese Materialien haben eine hohe mechanische Beanspruchbarkeit und eine gute Verträglichkeit mit dem Gewebe des menschlichen Körpers.

CCC_1915_01

Abb. 1 Beispiele passiver Implantate