DGUV Information 203-043 - Beeinflussung von Implantaten durch elektromagnetische Felder

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Abschnitt 2 BGI/GUV-I 511 - Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Information werden folgende Begriffe bestimmt:

  1. 1.

    Ein Körperhilfsmittel ist ein medizinisch-technisches Gerät, das dem vollständigen oder teilweisen Ersatz von Körperteilen oder ausgefallenen Körperfunktionen dient.

  2. 2.

    Ein Implantat ist ein Körperhilfsmittel, das ganz oder teilweise in den Körper eingesetzt ist. Es werden aktive und passive Implantate unterschieden.

  3. 3.

    Aktive Implantate ersetzen teilweise oder vollständig ausgefallene Körperfunktionen und sind auf eine elektrische Energiequelle angewiesen. Hierzu zählen z.B. Herzschrittmacher, Cochlea-Implantate und Insulinpumpen.

  4. 4.

    Passive Implantate ersetzen ausgefallene Körperfunktionen, ohne auf eine elektrische Energiequelle angewiesen zu sein. Passive Implantate sind z.B. künstliche Gelenke, Herzklappen.

  5. 5.

    Ein Herzschrittmacher (HSM) besteht aus einem Herzschrittmachergerät mit einer oder mehreren Elektroden zur Stimulierung des Herzens.

  6. 6.

    Ein Herzschrittmachergerät ist ein aktives medizintechnisches Gerät. Es besteht aus einer Herzaktivitätserfassungseinheit, einer Batterie, einer Logikeinheit und einem Impulsgenerator zur Überwachung und Stimulation des Herzens.

  7. 7.

    Eine Elektrode ist ein isolierter hochflexibler Leiter zwischen Herz und Herzschrittmachergerät. Es gibt unipolare und bipolare Elektroden.

  8. 8.

    Eine unipolare Elektrode ist eine Einleiter-Verbindung zwischen Herzschrittmachergerät und Herz, wobei der Stimulationsstromkreis zwischen Herz und Herzschrittmachergehäuse über das Körpergewebe geschlossen wird.

  9. 9.

    Eine bipolare Elektrode ist eine Zweileiter-Verbindung zwischen Herzschrittmachergerät und Herz, bei der der Stimulationsstromkreis zwischen zwei Kontakten (Ring und Spitze) innerhalb des Herzens oder durch zwei auf dem Herz angebrachte Elektrodenspitzen geschlossen wird.

  10. 10.

    Mittels Programmierung können über eine Telemetrieeinheit verschiedene Parameter (wie z.B. die Wahrnehmungsschwelle) in der Logikeinheit des Herzschrittmachers eingestellt werden.

  11. 11.

    Eine Telemetrieeinheit dient zur Programmierung der Schrittmacherfunktionen und zum Auslesen des internen Datenspeichers.

  12. 12.

    Oberhalb der Wahrnehmungsschwelle (Empfindlichkeit) werden elektrische Signale vom Herzschrittmacher wahrgenommen.

  13. 13.

    Die Störschwelle bzw. die Störfestigkeit beschreibt einen maximal zulässigen Spannungswert am Eingang des aktiven Körperhilfsmittels, der noch keine Funktionsstörung hervorruft.

  14. 14.

    Inhibition oder Inhibierung bezeichnet die Unterdrückung der Stimulationsfunktion des Herzschrittmachers.

  15. 15.

    Ein implantierbarer Defibrillator (ICD - Implantable Cardioverter Defibrillator) ist ein spezieller Herzschrittmacher, der zusätzlich mittels verstärkter Stimulation Herzkammerflimmern therapiert.

  16. 16.

    Ein Cochlea-Implantat ist ein aktives medizintechnisches Gerät, das den mit einem Mikrofon aufgenommenen Schall in Form von elektrischen Signalen an den Hörnerv weitergibt.

  17. 17.

    Ein Neurostimulator (Gehirn- oder Rückenmarkstimulator) ist ein aktives, medizintechnisches Gerät, das über Gehirn- oder Rückenmark schwache Stromimpulse an die Nerven abgibt.

  18. 18.

    Eine Medikamentenpumpe (z.B. Insulinpumpe) ist ein aktives medizintechnisches Gerät, das mittels einer am oder im Körper getragenen programmierbaren Pumpe z.B. Insulin über einen Katheter in den Körper leitet.