DGUV Information 203-043 - Beeinflussung von Implantaten durch elektromagnetische Felder

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Beeinflussung von Implantaten durch elektromagnetische Felder
Eine Handlungshilfe für die betriebliche Praxis
(bisher: BGI/GUV-I 5111)

Information

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Stand der Vorschrift: Juni 2009

Aktualisierte Fassung März 2012

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Vorbemerkung

Die Unfallverhütungsvorschrift "Elektromagnetische Felder" (BGV/GUV-V B11) enthält Festlegungen zum Schutz von Arbeitnehmern bei Expositionen gegenüber elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern. Konkretisiert und erläutert wird die Unfallverhütungsvorschrift BGV/GUV-V B11 durch die Regel "Elektromagnetische Felder" (BGR/GUV-R B11).

Die Einhaltung zulässiger Werte nach Unfallverhütungsvorschrift BGV/GUV-V B11 stellt jedoch nicht zwangsläufig den Schutz von Personen mit Körperhilfsmitteln sicher. Daher sind in der Unfallverhütungsvorschrift BGV/GUV-V B11 zum Schutz von Personen mit Körperhilfsmitteln besondere Maßnahmen gefordert, damit Funktionsstörungen der Körperhilfsmittel oder Gefährdungen von Personen verhindert werden. Diese Information beschreibt mögliche Wirkungen elektrischer, magnetischer sowie elektromagnetischer Felder auf passive und aktive Implantate. Insbesondere werden aktive Implantate wie Herzschrittmacher und Defibrillatoren betrachtet. Es wird beschrieben, wie eine Beurteilung der Beeinflussbarkeit durchgeführt und implantatbezogene zulässige Werte ermittelt werden können.

Diese Information richtet sich an Unternehmer, Sicherheitsfachkräfte, Sachkundige nach Regel "Elektromagnetische Felder" (BGR/GUV-R B11), Implantatträger wie auch Mediziner.

Insbesondere die Anhänge 2 bis 4 (Ermittlung der Exposition, der Implantateigenschaften sowie der zulässigen Werte) richten sich in erster Linie an Sachkundige und Mediziner.

InhaltsübersichtAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Implantate3
Passive Implantate3.1
Aktive Implantate3.2
Herzschrittmacher3.2.1
Aufgabe des Herzschrittmachers3.2.1.1
Aufbau des Herzschrittmachers3.2.1.2
Funktion des Herzschrittmachers3.2.1.3
Defibrillator3.2.2
Beeinflussung von Implantaten4
Allgemeines4.1
Beeinflussung passiver Implantate4.1.1
Beeinflussung aktiver Implantate4.1.2
Störbeeinflussung von Herzschrittmachern4.1.2.1
Störbeeinflussung von Defibrillatoren4.1.2.2
Vorgehensweise zur Beurteilung der Beeinflussbarkeit von implantierten Herzschrittmachergeräten5
Ermittlung der Arbeits- und Aufenthaltsbereiche5.1
Ermittlung/Identifizierung der Feldquellen5.2
Ermittlung der Exposition5.3
Ermittlung der Implantateigenschaften5.4
Ermittlung und Bewertung der Störbeeinflussung5.5
Vergleich der Exposition mit zulässigen Werten5.5.1
Anwendung der Norm E DIN VDE 0848-3-15.5.1.1
Ermittlung zulässiger Werte anhand individueller Implantateigenschaften5.5.1.2
Überprüfung und Bewertung anhand der Herzschrittmacheraktion eines implantierten Herzschrittmachers am Arbeitsplatz5.5.2
Überprüfung mit Telemetriegerät/Programmiergerät5.5.2.1
Überprüfung mit EKG-Messgerät5.5.2.2
Überprüfung der Störbeeinflussung mittels Messungen an einem Laborplatz5.5.3
Maßnahmen6
Empfehlungen/Hinweise7
Typische Geräte und AnlagenAnhang 1
Ermittlung der Exposition durch MessungAnhang 2
Ermittlung der ImplantateigenschaftenAnhang 3
Ermittlung zulässiger WerteAnhang 4
Bewertung der StörbeeinflussungAnhang 5
Vorschriften, Regeln und BezugsquellenAnhang 6