DGUV Information 204-022 - Erste Hilfe im Betrieb

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Abschnitt 3 - 3 Unternehmerpflichten aus staatlichem Recht

Der Unternehmer oder die Unternehmerin ist für die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb verantwortlich. Ihnen obliegt es, die organisatorischen, sachlichen und personellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Beschäftigten bei einem Arbeitsunfall Erste Hilfe erhalten und entsprechend dem Prinzip der Rettungskette versorgt werden können.

Rechtsgrundlagen:
§§ 3, 10 Arbeitsschutzgesetz
§ 61 Bundesberggesetz
§§ 21, 23 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII
§§ 3, 4 und 6 der Arbeitsstättenverordnung
Berg(polizei)verordnungen