DGUV Information 204-022 - Erste Hilfe im Betrieb

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Abschnitt 2.5 - 2.5 Notruf

Der Notruf ist die Meldung eines Notfalls mit dem Ziel der Alarmierung des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und/oder der Polizei.

Die bundesweit einheitliche Notrufnummer ist 112.
Der Notruf geht zur zuständigen Rettungsleitstelle.

Der Notruf muss klar und knapp alle Angaben enthalten, die erforderlich sind, um gezielt und ohne Zeitverlust die notwendigen Rettungseinheiten zum Einsatz zu bringen und an den Notfallort leiten zu können. Nicht auflegen! Weitere Anweisungen und Unterstützung wird von der Rettungsleitstelle gegeben.