Abschnitt 10 - 10 Unterstützungspflichten der Versicherten
Die Erste Hilfe in den Betrieben gelingt nur, wenn die Versicherten mitwirken.
Durch die Verpflichtung der Versicherten, jeden Unfall im Unternehmen zu melden, soll sichergestellt werden, dass die notwendigen Maßnahmen der Heilbehandlung eingeleitet werden können.
Rechtsgrundlagen:
§ 21 Abs. 3 Sozialgesetzbuch VII
§§ 15 Abs. 1 und § 28 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
§ 16 Arbeitsschutzgesetz