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Abschnitt 8.1 - 8 Personal im Rettungs- und Sanitätsdienst
8.1 Notfallsanitäter und -sanitäterinnen

Hierbei handelt es sich um die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst, die das Berufsbild "Rettungsassistent bzw. -assistentin" (siehe unten) zunehmend ablösen wird. Notfallsanitäter oder -sanitäterinnen beurteilen bei medizinischen Notfällen den Gesundheitszustand von kranken, verletzten oder hilfsbedürftigen Personen, entscheiden, ob ein Arzt bzw. eine Ärztin gerufen werden muss, und veranlassen dies nötigenfalls. Bis zum Eintreffen des Arztes oder der Ärztin bzw. bis zum Transport der Patienten bzw. Patientinnen führen sie die medizinische Erstversorgung durch und ergreifen ggf. lebensrettende Sofortmaßnahmen. Sie stellen die Transportfähigkeit der Patienten und Patientinnen her und betreuen sie während der Fahrt zum Zielort (z. B. ins Krankenhaus). Sie überwachen die lebenswichtigen Körperfunktionen der Patienten und Patientinnen und erhalten diese aufrecht.

Rechtsgrundlagen:
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz - NotSanG) vom 22.05.2013 (BGBl. I S. 1348).
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) vom 16. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4280).

8.1.1 Aufgaben der Notfallsanitäter oder -sanitäterinnen

Notfallsanitäter bzw. -sanitäterinnen führen eigenständig medizinische Notfallmaßnahmen durch, bis der Notarzt oder die -ärztin an der Einsatzstelle eintrifft. Dazu gehört unter anderem die Beatmung des Patienten bzw. der Patientin, das Stillen von Blutungen oder das Durchführen von Wiederbelebungsmaßnahmen. Sie dürfen bestimmte Medikamente selbst verabreichen. Ist ärztliches Personal vor Ort, assistieren sie bei ärztlichen Behandlungen. Sie setzen die erforderlichen medizinischen Geräte ein.

Notfallsanitäter oder -sanitäterinnen sollen

  • die Lage am Einsatzort feststellen und erfassen und unverzüglich notwendige allgemeine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einleiten können,

  • den Gesundheitszustand von erkrankten und verletzten Personen beurteilen, insbesondere lebensbedrohliche Zustände erkennen können, über die Notwendigkeit, einen Notarzt oder eine -ärztin, weiteres Personal, weitere Rettungsmittel oder sonstige ärztliche Hilfe nachzufordern, entscheiden und diese Maßnahmen umsetzen können,

  • angemessene medizinische Maßnahmen der Erstversorgung bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz durchführen und dabei in der Ausbildung erlernte und beherrschte, auch invasive Maßnahmen anwenden können, um eine Verschlechterung der Situation der Patienten bzw. Patientinnen bis zum Eintreffen des Notarztes bzw. der -ärztin oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung zu verhindern, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind,

  • mit Menschen in Notfall- und Krisensituationen angemessen umgehen können,

  • die Transportfähigkeit der Patienten bzw. Patientinnen im Notfalleinsatz herstellen und sichern können,

  • einen geeigneten Transportzielort auswählen und den medizinischen Zustand der Patienten bzw. Patientinnen und ihre Entwicklung während des Transports überwachen können,

  • die Patienten und Patientinnen sachgerecht in die ärztliche Weiterbehandlung übergeben und dabei ihren medizinischen Zustand und ihre Entwicklung beschreiben und dokumentieren können,

  • mit am Einsatz beteiligten oder zu beteiligenden Personen, Institutionen oder Behörden kommunizieren können,

  • qualitätssichernde und organisatorische Maßnahmen im Rettungsdienst durchführen sowie die angewendeten notfallmedizinischen und einsatztaktischen Maßnahmen dokumentieren und

  • die Einsatz- und Betriebsfähigkeit der Rettungsmittel sicherstellen sowie die Hygienevorschriften und rechtlichen Arbeits- und Unfallschutzvorschriften einhalten können.

8.1.2 Ausbildung

Die Ausbildung gliedert sich in einen Lehrgang an einer staatlich anerkannten Schule für Notfallsanitäter bzw. -sanitäterinnen mit Abschlussprüfung und eine praktische Ausbildung in einer Lehrrettungswache sowie eine praktische Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern. Die gesamte Ausbildung dauert in Vollzeitform drei Jahre. Der theoretische und praktische Unterricht umfasst mindestens 1 920 Stunden, die Ausbildung in Lehrrettungswachen 1 960 Stunden. Die Ausbildung im Krankenhaus umfasst mindestens 720 Stunden.

Für Rettungsassistenten oder -assistentinnen, die eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als solche nachweisen können, ist eine staatliche Ergänzungsprüfung vorgesehen, nach deren Bestehen die Berufsbezeichung "Notfallsanitäter oder -sanitäterin" geführt werden darf. Bei unter fünfjähriger Tätigkeit muss eine Ausbildung zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung im Umfang von 480 Stunden nachgewiesen werden. Bei unter dreijähriger Tätigkeit beträgt die Ausbildung 960 Stunden.

Der theoretische und praktische Unterricht umfasst folgende Themenbereiche:

  1. 1.

    Notfallsituationen bei Menschen aller Altersgruppen sowie Gefahrensituationen erkennen, erfassen und bewerten (360 Std.)

    • Anatomie, Physiologie, Mikrobiologie, Sozialwissenschaften

    • Anamnese und Diagnostik

    • Erkundung einer Einsatzstelle

    • Berufsrechtliche Rahmenbedingungen

  2. 2.

    Rettungsdienstliche Maßnahmen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr auswählen, durchführen und auswerten (360 Std.)

    • Erstversorgung

    • Sicherung der Vitalfunktionen

    • Lagerung von Patienten und Patientinnen

    • Hygiene

    • Transporte von Intensivpatienten bzw. Intensivpatientinnen

    • Infektionsschutz

  3. 3.

    Kommunikation und Interaktion mit sowie Beratung von hilfesuchenden und hilfebedürftigen Menschen unter Berücksichtigung des jeweiligen Alters sowie soziologischer und psychologischer Aspekte (120 Std.)

    • Grundlagen Psychologie und Soziologie

    • Situatives Kommunizieren

    • Bedürfnisse sterbender Patienten bzw. Patientinnen und ihrer Angehörigen

    • Eigenes (auch nonverbales) Kommunikationsverhalten

    • Kommunikationsverhalten bei psychischen Erkrankungen

  4. 4.

    Abläufe im Rettungsdienst strukturieren und Maßnahmen in Algorithmen und Einsatzkonzepte integrieren und anwenden (100 Std.)

    • Versorgungsalgorithmen

    • Besondere Lagen

    • Strukturierung und Organisation von Arbeitsabläufen

  5. 5.

    Das Arbeiten im Rettungsdienst intern und interdisziplinär innerhalb vorhandener Strukturen organisieren (100 Std.)

    • Einsatzbereitschaft sicherstellen

    • Funk- und Kommunikationsmittel

    • Krankenhausorganisation in Deutschland

    • Intensivtransporte

    • Außergewöhnliche Einsatzlagen

  6. 6.

    Handeln im Rettungsdienst an Qualitätskriterien ausrichten, die an rechtlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen orientiert sind (100 Std.)

    • Rechtliche Rahmenbedingungen

    • Qualitätsmanagement- und Dokumentationssysteme

  7. 7.

    Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken, lebenserhaltende Maßnahmen und Maßnahmen zur Abwendung schwerer gesundheitlicher Schäden bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung durchführen (500 Std.)

    • Apparative Hilfsmittel zur Diagnostik und Überwachung

    • Sicherung der Atemwege, Intubation, Beatmungsformen, Narkose

    • Stabilisierung des Kreislaufs mit Medikamenten

    • Reanimation (Mitwirkung bei der medikamentösen Therapie)

    • Chirurgische Versorgung, Thoraxdrainage, Tracheotomie, Koniotomie, Reposition

    • Ärztlich veranlasste Maßnahmen eigenständig durchführen

    • Assistenz bei notfallmedizinischen Krankheitsbildern

    • Verhältnismäßigkeit bei der Auswahl der Maßnahmen

  8. 8.

    Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen (100 Std.)

    • Notfallsanitäterberuf im Kontext der Gesundheitsfachberufe

    • Auseinandersetzung mit dem Beruf

    • Eigene Gesundheitsvorsorge

    • Krisen- und Konfliktsituationen, Deeskalationsstrategien

  9. 9.

    Auf die Entwicklung des Notfallsanitäterberufs im gesellschaftlichen Kontext Einfluss nehmen (60 Std.)

    • Gesundheitssystem in Deutschland

    • Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Akteuren

    • Verantwortung für das eigene lebenslange Lernen

    • Grundkenntnisse der englischen Fachsprache

    • Rettungsdienstsysteme national und in Europa

  10. 10.

    In Gruppen und Teams zusammenarbeiten (120 Std.)

    • Übergabe- und Übernahmegespräche

    • Zusammenarbeit mit Behörden

    • Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen

    • Zusammenarbeit in der Gefahrenabwehr und im Katastrophenschutz

Stundenzahl insgesamt: 1 920

Die praktische Ausbildung an der Rettungswache umfasst folgende Aufgabenbereiche:

  1. 1.

    Dienst an einer Rettungswache (40 Std.)

  2. 2.

    Durchführung und Organisation von Einsätzen in der Notfallrettung (1 600 Std.)

    • Mindestens 175 reale Einsätze (davon bis zu 25 im Krankentransport) - davon mindestens 50 unter notärztlicher Beteiligung

    • Entwicklung von Handlungskompetenz bei der Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Polizei

Zur freien Verteilung auf die Einsatzbereiche 1 und 2 sowie zur Hospitation an einer Rettungsleitstelle oder integrierten Leitstelle (320 Std.)

Stundenzahl insgesamt: 1 960

Die praktische Ausbildung in geeigneten Krankenhäusern umfasst folgende Funktionsbereiche:

  1. 1.

    Pflegeabteilung (80 Std.)

    • Grund- und Behandlungspflege

    • Pflege spezieller Patientengruppen

  2. 2.

    Interdisziplinäre Notfallaufnahme (120 Std.)

    • Klinische Erstuntersuchung

    • Diagnostische Maßnahmen

    • Vorbereitung und Durchführung der Erstversorgung

  3. 3.

    Anästhesie- und OP-Abteilung (280 Std.)

    • Umgang mit sterilen Materialien

    • Narkoseeinleitung unter Anleitung

    • Periphervenöse Zugänge legen

    • Zentralvenöse Zugänge anlegen (Assistenz)

    • Atemwegsmanagement bei narkotisierten Patienten bzw. Patientinnen

    • Orale und nasale Absaugung

  4. 4.

    Intensivmedizinische Abteilung (120 Std.)

    • Spritzenpumpen

    • Drainagen, Sonden und Verbände

    • Periphervenöse Zugänge legen

    • Zentralvenöse Zugänge anlegen (Assistenz)

    • Beatmungsformen

    • Orale und nasale Absaugung

  5. 5.

    Geburtshilfliche, pädiatrische oder kinderchirurgische Fachabteilung/Intensivstation oder Station mit entsprechenden Patientinnen und Patienten (40 Std.)

    • Versorgung fachspezifischer Krankheitsbilder

    • Pflege von Neugeborenen, Säuglingen und Kindern

    • Drainagen, Sonden und Verbände

  6. 6.

    Psychiatrische, gerontopsychiatrische oder gerontologische Fachabteilung (80 Std.)

    • Versorgung fachspezifischer Krankheitsbilder

    • Pflege von Patienten bzw. Patientinnen in der Fachabteilung

    • Drainagen, Sonden und Verbände

Stundenzahl insgesamt: 720