DGUV Information 204-022 - Erste Hilfe im Betrieb

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Erste Hilfe im Betrieb
(DGUV Information 204-022)

Information

(bisher BGI/GUV-I 509)

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe Mai 2017

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InhaltsübersichtAbschnitt
Vorbemerkung
Einleitung1
Begriffe2
Hilfeleistung2.1
Erste Hilfe im Betrieb2.2
Ersthelfer im Betrieb2.3
Sofortmaßnahmen2.4
Notruf2.5
Rettungskette2.6
Unternehmerpflichten aus staatlichem Recht3
Gesetzliche Grundpflichten3.1
Arbeitnehmerschutzvorschriften3.2
Verantwortliche Personen - Übertragung von Pflichten3.3
Verletzung von Unternehmerpflichten3.4
Allgemeine Bürgerpflicht3.5
Allgemeine Unternehmerpflichten aus dem Recht der Unfallversicherungsträger4
Ärztliche Versorgung4.1
Sachkundiger Transport4.2
Information der Versicherten4.3
Dokumentation4.4
Arbeitsunterbrechung4.5
Erforderliche Einrichtungen und Sachmittel5
Alarm- und Meldeeinrichtungen5.1
Alarm- und Meldeplan5.2
Mittel zur Ersten Hilfe5.3
Rettungsgeräte5.4
Rettungstransportmittel5.5
Erste-Hilfe-Räume und ihnen vergleichbare Einrichtungen5.6
Kennzeichnung5.7
Ersthelfer und Ersthelferinnen6
Unternehmerpflicht6.1
Aufgaben6.2
Anzahl6.3
Abweichen von der festgelegten Zahl6.4
Ausbildung6.5
Fortbildung6.6
Weiterbildung6.7
Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder6.8
Betriebssanitäter und -sanitäterinnen7
Aufgaben7.1
Erforderlichkeit7.2
Ausbildung7.3
Fortbildung7.4
Verfahren und Durchführung der Aus- und Fortbildung7.5
Personal im Rettungs- und Sanitätsdienst8
Notfallsanitäter und -sanitäterinnen8.1
Rettungsassistenten und -assistentinnen8.2
Rettungssanitäter und -sanitäterinnen8.3
Rettungshelfer und -helferinnen8.4
Betriebsärzte und Betriebsärztinnen9
Unterstützungspflichten der Versicherten10
Aus- und Fortbildung10.1
Unterstützung10.2
Meldepflicht10.3
Inhalt des kleinen bzw. großen Verbandkastens für Betriebe (nach DIN 13157 bzw. DIN 13169, Stand November 2009)Anhang 1
Auszug aus der "Technische Regeln für Arbeitsstätten Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe ASR A4.3"Anhang 2
Anlage zu § 26 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"Anhang 3
Inhalt des Sanitätskoffers nach DIN 13155 (Stand: Juni 2016)Anhang 4
Rechtsfragen bei Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und ErsthelferAnhang 5
Leitlinie "Anforderungen an Spülflüssigkeiten zur Ersten Hilfe" - Leitlinie der Arbeitsgruppe "Spülflüssigkeiten" bei der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, Stand: Juni 2013 -Anhang 6

Vorbemerkung

Der aus dem Siebten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VII) an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gerichtete Auftrag, für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen, wird in der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" in dem Abschnitt "Erste Hilfe" durch verbindliche Vorgaben weiter ausgeführt.

Die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb wird in der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" und in dieser DGUV Information konkretisiert. Die vorliegende DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" erläutert die diesbezüglichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 ausführlich, wobei sie andere einschlägige Vorschriften - insbesondere das staatliche Recht - mit berücksichtigt. Besondere Anforderungen an die Erste Hilfe in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes sind dabei berücksichtigt. Die Bestimmungen für die Erste Hilfe in Schulen, Hochschulen und Kindertageseinrichtungen sowie Hochschulen unterliegen den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer und sind teilweise unterschiedlich ausgestaltet und im Rahmen dieser Information nur grundlegend wiedergegeben.

In den DGUV Informationen 204-001 "Plakat Erste Hilfe", 204-006 "Anleitung zur Ersten Hilfe" und 204-007 "Handbuch zur Ersten Hilfe" sowie 204-008 "Handbuch zur Ersten Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder" werden lebensrettende Sofortmaßnahmen und weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen in unterschiedlicher Ausprägung vermittelt.

Schließlich werden in den DGUV Grundsätzen 304-001 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" sowie 304-002 "Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst" die Regelungen näher erläutert, die in den Anforderungskriterien der DGUV Vorschrift 1 genannt sind und von den ausbildenden Stellen für Ersthelfer oder Ersthelferinnen und Betriebssanitäter oder -sanitäterinnen zu erfüllen sind.

Die nachfolgende Darstellung gibt einen schematischen Überblick über die Struktur des Vorschriften- und Regelwerkes der Unfallversicherungsträger zur Ersten Hilfe im Betrieb.

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