DGUV Information 203-041 - Anbohren von Fernwärmeleitungen

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Abschnitt 2 - Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Information werden folgende Begriffe bestimmt:

  1. 1.

    Anbohrverfahren sind technische Verfahren zur Herstellung von Anlagenerweiterungen. Das Anbohrverfahren besteht aus dem Anbringen der Absperreinrichtung (Armatur) mit oder ohne Stutzen oder der Anbohrsperre mittels Anschweißen auf dem Mediumrohr, der Montage des Anbohrgerätes sowie der kompletten Druckprüfung und dem Anbohrvorgang selbst.

    Anbohrverfahren werden an in Betrieb befindlichen Rohrleitungen in Fernwärmeverteilungsanlagen angewendet.

    Es lassen sich die Anbohrverfahren in zwei Anbohrmethoden unterteilen, Type A und Type B.

    Im Anhang 1 sind die entsprechenden Methoden und Funktionsweisen beispielhaft in Bildern dargestellt:

    Bild 1: Darstellung verschiedener Anbohrmethoden (Type A, Type B)

    Bild 2: Prinzipielle Funktionsweise bei der Anbohrmethode Type A

    Bild 3: Prinzipielle Funktionsweise bei der Anbohrmethode Type B

  2. 2.

    Anbohrgeräte sind technische Einrichtungen, die durch spanabhebende Verfahren, wie Bohren oder Fräsen, definierte Öffnungen in unter Druck stehenden, heißes Medium führende Rohrleitungen herstellen.