DGUV Information 203-040 - Frosten von Fernwärmeleitungen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.2 - Betriebsanweisung

Der Anwender hat für den Arbeitsvorgang eine Betriebsanweisung in schriftlicher Form zu erstellen. Grundlage für die Betriebsanweisung ist die Betriebsanleitung des Herstellers der Rohrfrostvorrichtung bzw. des Rohrfrostverfahrens. Die Betriebsanweisung muss dem eingesetzten Personal in verständlicher Form und Sprache zur Verfügung stehen.

In der Betriebsanweisung ist der sichere Arbeitsablauf sowie die Organisation der Arbeiten zu beschreiben (siehe Anhang 3).